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Landgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom

Februar 2022

Landgericht Ingolstadt

Strafsachen:

# 1. Strafkammer, VizepräsLG Kliegl 

Az. 1 KLs 42 Js 9059/19 – wegen Betrugs u.a.
Fortsetzungstermine ab Januar 2022: 01.02.2022 und 22.02.2022 jeweils 9.15 Uhr im Sitzungsaal 100.

Az. 1 KLs 31 Js 3527/21– wegen Einschleusens von Ausländern
Fortsetzungstermine: 10.02.2022, 24.02.2022, 03.03.2022, 17.03.2022, 07.04.2022, 28.04.2022 10.05.2022, 17.05.2022, 24.05.2022, 02.06.2022, 21.06.2022 und 30.06.2022 jeweils 9:15 im Uhr Sitzungssaal 12.

Az. 1 KLs 34 Js 7443/20 – wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl
Fortsetzungstermine: 08.02.2022, 14.02.2022, 15.02.2022, 21.02.2022, 28.02.2022 und 03.03.2022 jeweils 9:15 Uhr in Sitzungssaal 11.


# 3. Strafkammer, VRi´inLG Grafe 

Az. 3 Ns 62 Js 27184/20 – wegen Subventionsbetrug
Termin: 15.02.22, 9.00 Uhr im Sitzungssaal 12.

Den Angeklagten wurde durch die Anklage der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München II (Wirtschaftskriminalität) unter anderem mehrfacher Subventionsbetrug bei der Beantragung sog. Corona-Soforthilfen. Das Amtsgericht Neuburg/Donau hat die beiden Angeklagten einmal zu einer Freiheitsstrafe und ein andermal zu einer Geldstrafe verurteilt und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 27.000 EUR angeordnet. Vor dem Landgericht Ingolstadt findet die Berufungsverhandlung statt. Die Angeklagten haben Rechtsmittel mit dem Ziel des Freispruchs eingelegt.

# 5. Strafkammer, VRiLG Reicherl

Az. 5 KLs 11 Js 1025/21 – wegen Vergewaltigung
Termine: 16.02.2022 (9:15 Uhr in Sitzungssaal 11), 17.02.2022 (9:15 Uhr in Sitzungssaal 11), 18.02.2022 (9:00 Uhr in Sitzungssaal 11) und 22.02.2022  (9:15 Uhr in Sitzungssaal 12).

Die Staatsanwaltschaft legt dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten u.a. Vergewaltigung in zwei Fällen zur Last. Im Jahr 2019 soll der Angeschuldigte soll seine ehemalige Lebensgefährtin in seinem Auto in Pöttmes u.a. gezwungen haben, diesen oral zu befriedigen, was letztlich dann auch geschah. Im Jahr 2020 soll der  Angeschuldigte eine weitere Geschädigte in seinem Fahrzeug eingesperrt haben und dieser gegen ihren ausdrücklichen mindestens dreimal einen oder zwei Finger in die Scheide eingeführt haben.