Pressemitteilung vom
29.07.2025
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hat heute nach 33 Hauptverhandlungstagen das Urteil im sogenannten Goldschatz-Verfahren verkündet. Die vier Angeklagten wurden unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 9 Monaten sowie 11 Jahren verurteilt. Hinsichtlich der Tat in Manching wurde einer der Angeklagten freigesprochen, da die Kammer sich nicht von dessen Schuld überzeugen konnte.
Gegenstand des Verfahrens war insbesondere der nächtliche Einbruch in das kelten römer museum Manching am 22. November 2022. Dabei wurden 483 keltische Goldmünzen aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. sowie drei weitere Münzen entwendet. Der Verkehrswert des Diebesgutes beläuft sich auf rund 1,3 Millionen Euro. Der Verbleib der Münzen konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden.
Darüber hinaus waren den Angeklagten weitere bandenmäßige Einbruchstaten in wechselnder Besetzung zur Last gelegt worden. Die Strafkammer stellte einen Sachschaden an den betroffenen Objekten – insbesondere Supermärkten – im hohen sechsstelligen Bereich sowie einen weiteren Beuteschaden von rund 250.000 Euro fest.
Die Kammer hat im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten Beweisaufnahme – unter Einbeziehung von knapp 120 Zeugen sowie rund 20 Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass sämtliche Angeklagte Mitglieder einer überregional agierenden Bande waren. Hierfür waren u.a. folgende Indiz-Tatsachen maßgeblich: 18 aufgefundene Goldklumpen, die nach den sachverständigen Feststellungen dem Keltenschatz in Manching zuzuordnen sind, bei den Angeklagten sichergestellte Tatwerkzeuge, Funkzellen- sowie DNA-Treffer, die Auswertung von Überwachungsvideos und der routinierte und gleichartige modus operandi.
Im Rahmen der Strafzumessung würdigte
die Kammer insbesondere die hohe, sich über einen langen Tatzeitraum steigernde
kriminelle Energie, die beträchtlichen Beute- und Sachschäden sowie der Verlust
des Keltenschatzes als unwiederbringliches Kulturgut von unschätzbarem,
immateriellen Wert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.