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Landgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Anträge und Formulare

Das digitale Angebot des Landgerichts Memmingen wird stetig erweitert. Beim Landgericht Memmingen besteht bereits die Möglichkeit, einige Formulare elektronisch einzureichen.

Zur elektronischen Antragstellung ist eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Hierzu benötigen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte), einen Kartenleser oder ein Smartphone und die AusweisApp2. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der BayernID https://id.bayernportal.de/de


Derzeit stehen folgende Formulare bereits online zur Verfügung:



Bitte beachten Sie: Verwenden Sie zur Einreichung beim Landgericht Memmingen ausschließlich die o.g. Links. Wenn Sie Formulare im BayernPortal bei anderen Gerichten einreichen, ist eine Weiterleitung und Bearbeitung des Antrags beim richtigen Gericht nicht sichergestellt.

QR-Code zur BayernID

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Apostillen und Legalisationen

Bedeutung des Internationalen Urkundenverkehrs

Öffentliche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates häufig nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden, insbesondere die „Legalisation“ und die „Apostille“. Sie sind Formen der Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden.

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer im Inland ausgestellten öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des ausländischen Staates (in Deutschland), in dem die Urkunde verwendet werden soll. In der Regel ist eine Vorbeglaubigung durch inländische Stellen erforderlich. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll. Ebenso ob eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen erforderlich ist.

Die Apostille ist ebenfalls die Bestätigung der Echtheit einer im Inland ausgestellten öffentlichen Urkunde, die im Ausland verwendet werden soll. Sie wird durch Behörden des Staates, in dem die Urkunde errichtet wurde, erteilt. Eine zusätzliche Bestätigung durch ausländische Behörden, etwa ausländische Botschaften, ist nicht erforderlich. Die Apostille kann nur für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländische öffentlicher Urkunden von der Legalisation (kurz Apostillenübereinkommen) erteilt werden und ersetzt dort die Legalisation.

Welche Form der Echtheitsbescheinigung erforderlich ist, hängt somit von dem Staat ab, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

 

Zuständigkeit

Die Verwaltung des Landgerichts Memmingen ist zuständig für die Vorbeglaubigung zur Legalisation sowie für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden aus dem Landgerichtsbezirk Memmingen, also auf Urkunden von:

Ansässigen Notaren

in Memmingen, Burgau, Türkheim, Ottobeuren, Weißenhorn, Illertissen, Neu-Ulm, Krumbach, Mindelheim, Günzburg

Urkundsbeamten

des Landgerichts Memmingen und der Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm, Günzburg

Übersetzern und Dolmetschern

welche vor dem Präsidenten des Landgerichts Memmingen öffentlich bestellt und beeidigt sind (siehe Internetseite: http://www.justiz-dolmetscher.de)

Bitte prüfen Sie vorab, ob die Urkunde, die Sie vorlegen wollen von einem Übersetzer stammt, der diese Voraussetzung erfüllt.

Über die Suche der Webseite werden nach den eingestellten Suchkriterien geordnete Dolmetscher und Übersetzer angezeigt. Wichtig ist, dass im Suchfeld Gericht / Behörde das entsprechende Gericht / die entsprechende Behörde angegeben wird. So sollte bei Anliegen, die das Landgericht Memmingen betreffen, unbedingt auch in diesem Suchfeld Landgericht Memmingen stehen, damit Ihnen die Dolmetscher / Übersetzer angegeben werden, die vom Landgericht Memmingen anerkannt werden.

 

Dabei müssen diese Dokumente immer mit einer Originalunterschrift (keine Kopie) versehen sein.

 

Anträge auf Legalisation / Erteilung einer Apostille sind schriftlich zu richten an:

 

Anschrift

Herrn

Präsidenten des Landgerichts Memmingen

Apostille/Legalisation

Hallhof 1+4

87700 Memmingen

 

Ansprechpartnerin

Frau Roth Tel. 08331/105-180

E-Mail: poststelle@lg-mm.bayern.de

 


Anträge können grundsätzlich nur schriftlich eingereicht werden.

Anträge auf Bearbeitung von Urkunden können an der Pforte des Landgerichts Memmingen abgegeben, im Nachtbriefkasten eingeworfen oder per Post eingereicht werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 3 Werktage zuzüglich des Postlaufweges.

Die Dokumente können nach Fertigstellung an der Pforte des Landgerichts Memmingen abgeholt werden (dies bitte vorher im Antrag vermerken) oder per Post zurückgesandt werden.

In dringenden Fällen ist auch nach telefonischer Terminvereinbarung eine Abholung innerhalb von ein bis zwei Stunden möglich.

Nach Rücksendung der Dokumente erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Landesjustizkasse Bamberg. Eine Apostille / Vorbeglaubigung kostet 25,00 Euro.

Antrag Apostille bzw. Legalisation