Elektronischer Rechtsverkehr
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Weiterführende Informationen zur elektronischen
Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter