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Landgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Mediation

Nach mehrjähriger Erprobung ist im Juli 2012 das Güterichterverfahren in der Zivilprozessordnung, § 278 Abs. 5 ZPO, geregelt worden:

Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie auf der folgender Internetseite
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Güterichter

Mediationsbeauftragte - Ansprechpartnerin

Direktorin des Amtsgerichts Kitzingen:
Johann

Kontakt:
Landgericht Würzburg
Mediationsbeauftragte
Ottostraße 5
97070 Würzburg

Telefon der zuständigen Serviceeinheit:
0931 / 381 - 1135

Telefax:
09621 - 9624 - 13768

E-Mail: mediationsbeauftragte@lg-wue.bayern.de


Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

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