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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 17 vom 02.04.15

Strafverfahren gegen Ufuk C. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.

Im o.g. Verfahren ist die Akkreditierungsfrist nunmehr abgelaufen. Nach Auswertung der eingegangenen Unterlagen haben sich insgesamt 94 Journalistinnen und Journalisten innerhalb der hierfür gesetzten Frist akkreditiert.

Die Akkreditierungsausweise für das Verfahren können ab Dienstag, 07.04.2015, bei der Pressestelle des OLG München im Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Str. 16, Raum B 789, zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.

Hinsichtlich Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Sitzungsbeginn wird auf die Sicherungsverfügung vom 24.03.2015 Bezug genommen. Eine zahlenmäßige Beschränkung der Kamerateams und Fotografen wurde darin nicht getroffen. Gleichwohl weise ich vorsorglich darauf hin, dass nur so viele Fotografen und Kamerateams in den Sitzungssaal eingelassen werden können, wie dort ohne Gefährdung der Sicherheit aller Anwesenden Platz finden. Ggf. muss daher der Zugang nach Maßgabe der Anordnungen des Sicherheitspersonals vor Ort beschränkt werden. In diesem Fall wird Zugang in der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal gewährt.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München