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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 28 vom 15.07.15

Strafverfahren gegen Dr. Axel Thomas Sch. wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

In o.g. Strafverfahren hat die 1. Strafkammer des Landgerichts München II heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen zweier Fälle des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als behandelnder Arzt der Geschädigten Dr. Stefanie S. das bestehende Behandlungsverhältnis missbrauchte und in mindestens zwei Fällen zu ihr sexuelle Kontakte unterhielt.

Wie der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten neben dem bereits im Vorfeld vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich insbesondere dessen teilweises Geständnis. Auch den Umstand, dass die Taten bereits mehrere Jahre zurücklagen, die Initiative zu den Taten von der Geschädigten ausgingen, sowie die erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen der Verurteilung für den Angeklagten wertete die Kammer als strafmildernd. Zu Lasten des Angeklagten wirkten sich die Dauer und Intensität der Kontakte aus.

Dem Angeklagten wurde weiter die Zahlung von insgesamt 30.000,-- EUR, davon 5.000,-- EUR an die Staatskasse und 25.000,-- EUR an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen, zur Bewährungsauflage gemacht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zu, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München