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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 35 vom 02.09.15

Strafverfahren gegen Thomas S. wegen versuchter Erpressung zum Nachteil von Ulrich Hoeneß

Die 5. Strafkammer des Landgerichts München II unter dem Vorsitz von VRiLG Heindl hat am 02.09.2015 im Verfahren gegen Thomas S. das Urteil erlassen. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Erpressung zum Nachteil von Ulrich Hoeneß zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Angeklagte war bereits im Dezember 2014 von der 2. Strafkammer des Landgerichts München II wegen dieser Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof jedoch das Urteil hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München II zurückverwiesen. Da somit der Schuldspruch bereits rechtkräftig feststand, musste die 5. Strafkammer nur noch über die Strafhöhe entscheiden.

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten dessen umfassendes Geständnis sowie sein Verhalten im Verfahren, das auf echtes Bedauern schließen lasse. Auch die hohe Haftempfindlichkeit des Angeklagten aufgrund seiner bestehenden Erkrankung wurde strafmildernd berücksichtigt. Zu Lasten des Angeklagten sprachen nach den Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Urteilsbegründung vor allem der Umstand, dass die geforderte Geldsumme nicht unerheblich gewesen sei, und die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten, der zudem zum Tatzeitpunkt unter offener Bewährung stand.

Das Urteil ist hinsichtlich des Strafmaßes nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten steht hiergegen neuerlich das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Diese müsste binnen einer Woche ab dem heutigen Tag eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München