Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 12 vom 25.02.16

Strafverfahren gegen Dr. Hubert H. wegen Betrugs u.a.

In o.g. Strafverfahren hat die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II am 25.02.2016 das Urteil verkündet. Der Angeklagte Dr. Hubert H. wurde wegen zweier Fälle der Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 70.- EUR verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2011 Einkommensteuer in Höhe von insgesamt 49.759.- EUR hinterzog. Darüber hinaus befand sie ihn des versuchten Betrugs zum Nachteil seines früheren Geschäftspartners Roger P. für schuldig. Bei der Strafzumessung wertete die Kammer insbesondere auch die besonderen Belastungen als strafmildernd, die sich für den Angeklagten aus der hohen öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens ergaben.

Mit der Verurteilung wich die Strafkammer sowohl von den Anträgen der Staatsanwaltschaft als auch des Verteidigers ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen zweier Fälle der Steuerhinterziehung und vollendeten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten zur Bewährung gefordert; demgegenüber hatte die Verteidigung lediglich eine Verurteilung wegen zweier Fälle der Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe beantragt, deren Höhe sie in das Ermessen des Gerichts stellte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können hiergegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München