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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 18 vom 17.03.16

Strafverfahren gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a.

In dem Verfahren gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a. hat der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München heute das Urteil gesprochen.

Der Angeklagte Markus R. wurde wegen zwei Fällen des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Bestechlichkeit in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurde dem Angeklagten für die Dauer von fünf Jahren das Wahlrecht aberkannt.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass auch durch den Verrat der Dienstgeheimnisse an einen Bündnispartner die Gefahr schwerer Nachteile für die äußere Sicherheit des Landes bestand. Bei der Strafzumessung hat der Strafsenat insbesondere berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig war. Andererseits hat der Angeklagte jedoch selbst die Initiative ergriffen und von sich aus den Kontakt mit der amerikanischen bzw. russischen Vertretung gesucht, über mehrere Jahre eine erhebliche Anzahl an Dokumenten in die USA übermittelt und sich hierfür finanziell entlohnen lassen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl dem Angeklagten als auch der Bundesanwaltschaft steht dagegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Stockinger
RiOLG bei dem OLG München
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München