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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 24 vom 25.04.16

Strafverfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. wegen versuchten Prozessbetrugs u.a. (Deutsche Bank)

In o.g. Strafverfahren hat die 5. Strafkammer des Landgerichts München I am 25.04.2016 nach insgesamt 35 Verhandlungsterminen das Urteil gesprochen. Sämtliche Angeklagten sowie die Nebenbeteiligte wurden freigesprochen. In der mündlichen Urteilsbegründung legte der Vorsitzende ausführlich dar, warum sich nach umfangreicher Beweisaufnahme aus Sicht der Kammer die Tatvorwürfe gegen die Angeklagten nicht nachweisen ließen. Die zentrale These der Anklage, die Deutsche Bank AG habe von der Kirch-Gruppe ein Beratungsmandat erlangen wollen und sie deshalb mit den Äußerungen des Angeklagten Dr. Br. in dem Interview vom 03.02.2002 in weitere finanzielle Bedrängnis bringen wollen, habe sich nicht bestätigt. Auch sei nicht nachweisbar, dass die Anklagten in der Folge vor dem Zivilsenat des OLG München im Jahr 2012 vorsätzlich falsche Angaben machten, um auf diese Weise die geltend gemachten Schadenersatzforderungen der Kirch-Gruppe gegen die Deutsche Bank AG abzuwenden.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte demgegenüber in ihrem Plädoyer beantragt, die Angeklagten wegen versuchten Betrugs in besonders schwerem Fall und uneidlicher Falschaussage zu verurteilen und hierfür Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten (für den Angeklagten Dr. Br.), 2 Jahren 6 Monaten (für den Angeklagten Prof. Dr. A.), 1 Jahr 9 Monaten mit Bewährung (für den Angeklagten Dr. B.) und 1 Jahr 3 Monaten (für den Angeklagten F.) zu verhängen. Gegen den Angeklagten Dr. von H. hatte sie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 3.000.- EUR beantragt. Der Nebenbeteiligten Deutsche Bank AG sollte nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen einer Ordnungswidrigkeit gem. § 30 OWiG eine Geldbuße von 1 Million EUR auferlegt werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zu, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München