Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 50 vom 29.09.16

Strafverfahren gegen Vlatko V. wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.

In o.g. Verfahren hat die 2. Strafkammer des Landgerichts München I (Staatsschutzkammer) unter dem Vorsitz von VRiLG Norbert Riedmann heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen 17 Fällen der unerlaubten Einfuhr und Durchfuhr von Kriegswaffen, unerlaubtem Besitz halbautomatischer Kurzwaffen und Munition in 232 Fällen, unerlaubtem Verbringen eines Vollautomaten sowie wegen unerlaubtem Verbringen von und unerlaubtem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zahlreiche Sturmgewehre, Pistolen und Revolver, zwei Handgranaten sowie Munition und über 200 g Sprengstoff am 05.11.2015 aus Montenegro kommend über Österreich in das Bundesgebiet verbracht hatte, um sie von hier weiter nach Paris zu transportieren. Hierfür hätte der Angeklagte von seinem unbekannten Auftraggeber 2.000,00 EUR erhalten sollen. Hingegen war nach Auffassung des Gerichts dem Angeklagten weder nachzuweisen, dass er diese Waffen wissentlich für einen konkret geplanten Anschlag in Paris transportieren sollte, noch, dass er den Transport gewerbsmäßig durchführte.

Bei der Strafzumessung wertete die Kammer zugunsten des Angeklagten sein Geständnis, das er nach einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten über seinen Verteidiger abgegeben hatte, sowie den Umstand, dass er bislang weder in Deutschland noch in seinem Heimatland vorbestraft war. Auch wurde berücksichtigt, dass er nach seinen Schilderungen aus erheblicher wirtschaftlicher Not handelte. Strafschärfend wirkte sich hingegen aus, dass der Angeklagte eine erhebliche Menge an gefährlichen Waffen und Sprengstoff transportiert hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München