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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 18 vom 07.03.17

Strafverfahren gegen Kamel T.H.J. und Azad R. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. (Akkreditierungsverfahren)

In o.g. Strafverfahren hat der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 11.11.2016 gegen Kamel T.H.J. und Azad R. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurden 12 Hauptverhandlungstermine ab dem 30.03.2017 bestimmt.

Die Hauptverhandlung findet im Sitzungssaal B 277/II im Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, statt. Sitzungsbeginn ist jeweils 10 Uhr.

Hinsichtlich des Sitzungsplans, der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung des Vorsitzenden 8. Strafsenats vom 06.03.2017 [intern] Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 13.03.2017 um 12.00 Uhr und endet am 15.03.2017 um 12.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle ( akkreditierung@olg-m.bayern.de [email] ) möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung [extern]

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München