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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 31 vom 27.04.17

Süddeutscher Regionalentscheid des EDMC ELSA Deutschland Moot Courts finden dieses Jahr in München statt

Die studentischen Siegerteams der Lokalrunden verhandeln im Justizpalast
Thema: ein praxisbezogener Fall aus dem Bereich des Autokaufs mit Bezug auf die Gewährleistung bei einem Leasingvertrag

Am Freitag, dem 28.04.2017, treten 12 Jurastudenten aus der Städten Bayreuth, Frankfurt, Freiburg, Mannheim, München und Regensburg am Landgericht 1 München (Justizpalast) in Zweierteams erneut gegeneinander, um in den simulierten Gerichtsverhandlungen ihre Verhandlungsfähigkeiten vor der hochkarätigen Jury zu beweisen.

Der ELSA Deutschland Moot Court wird seit 1994 von den deutschen Mitgliedern der Europäischen Jurastudentenvereinigung ELSA durchgeführt. Zunächst auf lokaler, dann auf regionaler und zum Schluss auf Bundesebene können in diesem Wettbewerb Jurastudenten in simulierten Verhandlungen bereits während des Studiums die anwaltliche Praxis kennenlernen. Die Regionalrunde wird jedes Jahr von einer anderen lokalen ELSA-Gruppe ausgetragen - dieses Mal wurde München als Organisator der Veranstaltung ausgewählt.

Die Problematik des aktuellen Falles betrifft die Gewährleistung bei einem Kfz-Leasingvertrag: Der Kläger als Inhaber eines mittelständischen Unternehmens entscheidet sich ein neues PKW von dem Beklagten (Autohersteller) anzuschaffen, um seinen in Europa verstreuten Kundenkreis einfacher aufsuchen zu können. Um den Fahrkomfort zu erhöhen, bestellt der Kläger als Sonderausstattung zahlreiche Telekommunikationssysteme. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgte im Rahmen eines Leasingvertrages - das Fahrzeug kaufte die Leasing-Gesellschaft des Beklagten und stellte dem Kläger als Leasingnehmer zur Verfügung. Bei der Lieferung des PKWs zeigt sich jedoch, dass die Telekommunikationsdienste mit der gegebenen Ausstattung nicht nutzbar sind. Der Verkäufer des Kfz (Beklagte) stellte irrtümlich unter Verwendung falscher Produktbezeichnungen und Bestell-Nr. eine Bestellung zusammen, die so weder von ihm noch vom Kunden gemeint gewesen war. Eine Nachrüstung oder Auslieferung eines anderen, entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugs ist nicht möglich. Daraufhin erklärt der Kläger, das Fahrzeug sei insgesamt mangelhaft und trete vom Vertrag zurück. Der Beklagte weigert sich einen Rücktrittsgrund anzuerkennen und lehnt die Rückgabe des Fahrzeugs vehement ab. Zudem weist der Fall ein paar Fallstricke auf, die allerdings in der alltäglichen Praxis zu beachten sind, wenn es darum geht, ein Rücktrittsrecht in prozessuale Formen zu gießen. Hinzukommt, dass in beim Autokauf häufig drei Parteien einbezogen sind, weil hier besondere Finanzierungsmodelle eine Rolle spielen.

Fünf Wochen hatten die Studenten als Beklagten- und Klägervertreter Zeit, um die mündliche Verhandlung vorzubereiten und ihre Schriftsätze auszutauschen. Dabei hatte jedes Team einen eigenen Teambetreuer aus der jeweiligen Universität. Jetzt müssen die Teams ihre Fähigkeiten in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung unter Beweis stellen. Die sechs Teams verhandeln am

28.04.2017 ab 8.45 Uhr im Sitzungssaal 270 des Landgerichts München I (Justizpalast), Prielmayerstraße 7, 80035 München

vor "echten Richtern", die sowohl das fachliche Können der Kandidaten als auch ihr rhetorisches Geschick sowie ihre Spontaneität und Teamfähigkeit bewerten müssen. Das Gewinnerteam der süddeutschen Regionalrunde kann sich über die einmalige Gelegenheit freuen, zum Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu reisen und gegen den norddeutschen Finalisten anzutreten. Das letztjährige Finale am Bundesgerichtshof gewann das Siegerteam aus dem Lokalentscheid vom 07.01.2016 vor dem Oberlandesgericht München.

Für nähere Pressekontakte steht ELSA München e.V. zur Verfügung
(Veterinärstraße 5, 80539 München; Tel.: 0176/32078286; E-Mail: vpaa@elsa-muenchen.de)

Dr. Gudrun Girnghuber
Richterin am Oberlandesgericht
Stellvertreterin der Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München für Zivilsachen