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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 35 vom 17.05.17

Strafverfahren gegen Muhammad Aafaq I. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.

Am 08.05.2017 hat der Generalbundesanwalt gegen den 28jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Muhammad Aafaq I. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Lashkar-e Taiba" (LeT) beteiligt und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben.

Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 49/2017 des Generalbundesanwalts Bezug genommen. Dort ist Folgendes ausgeführt:


"Die radikal-religiöse Vereinigung "Lashkar-e-Taiba" (übersetzt: Armee der Reinen) verfolgt das Ziel, das unter indischer Verwaltung stehende Kaschmir-Gebiet (Jammu und Kaschmir) an Pakistan anzuschließen und das islamische Recht einzuführen. Fernziel ist die Schaffung von islamischen Staaten in den von Muslimen dominierten Territorien Südasiens. Seit dem Eingreifen der USA und der International Security Assistance Force (ISAF) in den Konflikt in Afghanistan im Jahr 2001 sieht die LeT auch die westliche Welt als Feind an.
Das Operationsgebiet der LeT umfasst sowohl die Provinz Jammu und Kaschmir als auch das Kernland Indiens. Die bisherigen Anschläge der LeT richteten sich vor allem gegen die indischen Sicherheitskräfte sowie gegen zivile und militärische indische Einrichtungen. Bei den Anschlägen an fünf Orten in Mumbai vom 26. bis 29. November 2008 griffen Mitglieder der LeT erstmals gezielt jüdische Einrichtungen und ausländische Staatsbürger an. Dabei wurden insgesamt 170 Menschen getötet und über 200 verletzt.
Der Angeschuldigte schloss sich spätestens im Sommer 2008 der LeT an. Er ging davon aus, dass die LeT lediglich für die Unabhängigkeit des Kaschmir kämpfe und wollte diesen Kampf unterstützen. Unmittelbar nach seinem Beitritt durchlief er über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten in einem Stützpunkt der LeT in der Gegend um Mansehra (Pakistan) eine militärische Ausbildung. Unter anderem wurde er in der Handhabung von Sturmgewehren des Typs Kalaschnikow, Raketenwerfern, Handgranaten, Pistolen und Minen unterwiesen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wechselte der Angeschuldigte in einen anderen - ebenfalls in der Gegend um Mansehra befindlichen - militärischen Stützpunkt der LeT. Dort erhielt der Angeschuldigte ein vollautomatisches Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow samt zugehöriger Munition und wurde als Ausbilder für neue Rekruten eingesetzt.

Der Angeschuldigte erfuhr im Laufe der Zeit, dass die LeT vom pakistanischen Geheimdienst unterstützt wird und die LeT in Kooperation mit den Taliban Kämpfer nach Afghanistan entsendet. Dies widersprach der Motivlage des Angeschuldigten. Daher nutzte er Ende 2011 eine sich ihm bietende Gelegenheit zur Flucht."


Der 9. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Wiesner hat die Anklage dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Einlassungsfrist muss der Senat über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München