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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 67 vom 20.09.2017

Strafverfahren gegen Salih Hilmi U. wegen Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (IS) u.a. (Akkreditierungsverfahren)

Am 25. November 2016 hat die Generalstaatsanwaltschaft in München gegen den 22jährigen türkischen Staatsangehörigen Salih Hilmi U. Anklage beim  Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz und wegen Verbreitung von Gewaltdarstellungen erhoben.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Organisation Islamischer Staat durch die Bereitstellung von Facebook-Accounts aktiv unterstützt zu haben. Zudem soll der Angeklagte zwei Hinrichtungsvideos verbreitet haben, auf denen die Enthauptung sowie die Verbrennung eines Menschen zu sehen ist.

Der 8. Strafsenat hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Es wurden Termine auf den 11., 12., 16., 20., 23. und 26. Oktober sowie auf den 6. und 15. November bestimmt. Sitzungsbeginn ist jeweils um 10.00 Uhr. Das Verfahren wird im Sitzungssaal B 277/II, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Straße 16, 80335 München stattfinden.

Hinsichtlich der vom Senat angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung des Vorsitzenden des 8. Senats vom 19.09.2017 Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 27.09.2017 um 12.00 Uhr  (MEZ)
und endet am 29.09.2017 um 12.00 Uhr (MEZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet: Akkreditierung@olg-m.bayern.de

Dieses Postfach wird nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wieder geschlossen. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren. Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München