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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 73 vom 06.10.2017

Strafverfahren gegen Izudin J., Emil K. und Mehdi D. wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Junud al-Sham") u.a. im Sitzungssaalgebäude an der Stettnerstraße

Klarstellung zur aktuellen Medienberichterstattung und zum Bericht des Bundes der Steuerzahler

In o.g. Strafverfahren hat der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit Beschluss vom 19.09.2017 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft vom 29.05.2017 gegen die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen Izudin J. (33 J.) und Emil K. (30 J.) sowie gegen den kosovarischen Staatsangehörigen Mehdi D. (38 J.) wegen zwei tatmehrheitlicher Fälle der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland jeweils in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tatmehrheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer Kriegswaffe zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal 1/2, im neuen Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10, 81549 München statt.

Bei dieser Gelegenheit wird vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichterstattung und dem Bericht des Bundes der Steuerzahler Folgendes klargestellt:

Entgegen dem Eindruck, der in einigen Medien erweckt wird, wurde und wird das Sitzungssaalgebäude seit Eröffnung regelmäßig genutzt. Es trifft auch nicht zu, dass es eine bauliche Fehlplanung im Bereich der Sanitäranlagen gab. Der auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stadelheim gelegene Sitzungssaal verfügt selbst über sechs Haftplätze, in denen Angeklagte in Sitzungspausen untergebracht werden können. Jede der sechs Haftzellen ist mit einer eigenen WC-Anlage ausgestattet. Bei längeren Pausen können die Angeklagten in ihre regulären Zellen in der Justizvollzugsanstalt zurückgeführt werden.

Bei der Planung und Konzeption des Zellentraktes wurden die Erfahrungswerte des Oberlandesgerichts München in Staatsschutzprozessen der vergangenen 16 Jahre einbezogen. Danach waren in den vergangenen 16 Jahren in sämtlichen einschlägigen Verfahren maximal fünf Angeklagte gleichzeitig in Haft. Aus diesem Grund wurde der Zellentrakt so konzipiert, dass jederzeit sogar sechs inhaftierte Gefangene einzeln und mit jeweils eigener Toilette untergebracht werden können. Bei Verfahren mit mehr als sechs Angeklagten können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um einen reibungslosen organisatorischen Verlauf der Prozesse sicherzustellen.

Das Gericht hat im konkreten Verfahren 24 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Die Termine wurden auf folgende Tage anberaumt:

Donnerstag, den 09.11.2017
Mittwoch, den 15.11.2017
Donnerstag, den 16.11.2017
Dienstag, den 21.11.2017
Mittwoch, den 22.11.2017
Donnerstag, den 23.11.2017
Dienstag, den 28.11.2017
Mittwoch, den 29.11.2017
Donnerstag, den 30.11.2017
Dienstag, den 05.12.2017
Mittwoch, den 06.12.2017
Donnerstag, den 07.12.2017
Dienstag, den 12.12.2017
Mittwoch, den 13.12.2017
Donnerstag, den 14.12.2017
Dienstag, den 19.12.2017
Mittwoch, den 20.12.2017
Donnerstag, den 21.12.2017
Dienstag, den 09.01.2018
Mittwoch, den 10.01.2018
Donnerstag, den 11.01.2018
Dienstag, den 23.01.2018
Mittwoch, den 24.01.2018
Donnerstag, den 25.01.2018

Sitzungsbeginn ist jeweils 10.00 Uhr.

Die vom Senat getroffenen Anordnungen zur Sicherheit im Sitzungssaal werden mit einer gesonderten Presseerklärung rechtzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München