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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 101 vom 08.10.2018

Strafverfahren gegen Robert Pl. u. 3 weitere Angeklagte wegen Mordes ("Mordfall Höfen")

In o.g. Verfahren hat die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München II heute das Urteil gesprochen.

Die Angeklagten Robert Pl., Michal N. und Jakub G. wurden unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubs schuldig gesprochen. Gegen die Angeklagten wurde lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Das Gericht stellte bei den Angeklagten Robert Pl.  und Michal N. die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Angeklagte Malgorzata L. wurde wegen Raubs zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Vom Vorwurf des Mordes und versuchten Mordes wurde die Angeklagte dagegen freigesprochen.

Das Gericht hat gegen den Angeklagten Robert Pl. Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Michal N., Jakub G. und Robert Pl., in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar 2017 in ein freistehendes Wohnanwesen in Höfen (Gemeinde Königsdorf) eindrangen und unter massiver Gewaltanwendung die 76-jährige verwitwete Hausbesitzerin sowie eine ebenfalls 76-jährige und einen 81-jährigen Bekannten überwältigten. Zur Überzeugung des Gerichts entwendeten die drei Angeklagten anschließend aus dem Anwesen Bargeld in sechsstelliger Höhe sowie diverse Wertgegenstände und verließen anschließen den Tatort. Die drei Opfer verblieben in hilflosem Zustand im Anwesen zurück. Infolge der erlittenen Misshandlungen verstarben die beiden zu Besuch anwesenden Personen vermutlich noch in der Tatnacht. Die Hausbesitzerin wurde am Abend des 25. Februar schwer verletzt und in akuter Lebensgefahr im Anwesen aufgefunden.

Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass die vierte Angeklagte, die im Jahr zuvor als Pflegekraft im Anwesen tätig war, an der Planung der Raubtat beteiligt war. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden alle vier Angeklagten an der Beute beteiligt. Dagegen sah es das Gericht nicht als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod der späteren Mordopfer ebenfalls billigend in Kauf nahm.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft München II, den Nebenklägern und den Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München