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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 48 vom 22.03.2018

Strafverfahren gegen Mehdi H. wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("IS") u.a.

In o.g. Verfahren wurde heute nach 14 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat den Angeklagten wegen Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland, wegen 11 Fällen der Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz sowie wegen 3 tatmehrheitlicher Fälle der Volksverhetzung und 2 Fällen der Billigung von Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 20.11.2015 ein Dokument erstellte und in der Folgezeit verbreitete, in dem er sich an seine tunesischen Landsleute wandte und diese zur Teilnahme an Ausbildungslagern und zum Anschluss an die terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" aufrief.  Daneben veröffentlichte er von Februar 2015 bis November 2015 über verschiedene Konten bei Facebook Bilder und Videos, die verbotene Kennzeichen des "Islamischen Staates" enthielten. Der Senat sah es schließlich als erwiesen an, dass der Angeklagte am 13.11. und 14.11.2015 über ein von ihm unterhaltenes Konto bei Facebook Texte verbreitet hat, die volksverhetzenden Inhalt hatten. Nach den Feststellungen des Gerichts äußerte sich der Angeklagte in den beiden am 14.11.2015 veröffentlichten Texten zudem lobend über die Attentatsgeschehen im Bereich der Konzerthalle "Bataclan" in Paris.
Soweit dem Angeklagten zur Last lag, durch Geldzuwendungen in Höhe von ca. 3.500,00 € den "Islamischen Staat"  finanziell unterstützt zu haben, wurde der Angeklagte freigesprochen.       
Bei der Strafzumessung wertete das Gericht insbesondere das Teilgeständnis des Angeklagten strafmildernd. Zugunsten wirkte sich weiter seine bisherige Straffreiheit aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl dem Generalbundesanwalt als auch den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München