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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 6 vom 17.01.2018

Strafverfahren gegen Abdulhadi B. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("IS") u.a. im Sitzungssaalgebäude an der Stettnerstraße

Mit Beschluss vom 26.10.2017 hat der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 05.07.2017 gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdulhadi B. (30 J.) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
 
Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) vom 18.08.2017 Bezug genommen.

Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal 1/2, im Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10, 81549 München statt.

Das Gericht hat 14 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Insoweit wird auf die der Sicherungsverfügung beigefügte Terminsliste hingewiesen.

Der Vorsitzende des 9. Strafsenats hat mit Verfügung vom 16.01.2018 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass 40 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:

Sie beginnt am 07.02.2018 um 12.00 Uhr  (MEZ)
und endet am 09.02.2018 um 12.00 Uhr (MEZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München