Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 9 vom 19.01.2018

Strafverfahren gegen Philipp K. (Waffenverkauf)

In dem Verfahren gegen Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung u.a. hat die 12. Strafkammer des Landgerichts München I heute das Urteil gesprochen.


Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.


Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im DarkNet Waffen zum Kauf angeboten hat. Nach den Feststellungen des Gerichts verkaufte der Angeklagte im Mai 2016 David S. eine Pistole Glock 17 nebst Munition, mit der dieser am 22. Juli 2016 im Bereich des Olympia-Einkaufszentrums in München 9 Menschen tötete und fünf weitere Personen schwer verletzte. Die Strafkammer führte hierzu aus, dass der Angeklagte durch den illegalen Verkauf der Waffe die in München verübten Morde überhaupt erst ermöglicht hat. Die Strafkammer gelangte dagegen nicht zu der Überzeugung, dass der Angeklagte von den Anschlagsplänen des David S. informiert war. 
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten insbesondere sein umfassendes Geständnis im Ermittlungsverfahren sowie die in diesem Zusammenhang geleistete Hilfe bei der Aufklärung weiterer Straftaten. Die Strafkammer ging bei ihrer Strafzumessung davon aus, dass der Angeklagte in dem öffentlichkeitswirksamen Verfahren besonderen Belastungen ausgesetzt war.  


Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten beantragten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Vertreter der Nebenklage beantragten Freiheitsstrafen von 10 bzw. 11 Jahren.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft München I, den Nebenklägern und dem Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München