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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 32 vom 02.07.2020

Anklageerhebung gegen Dr. Mark S. und andere wegen des Verdachtes des verbotenen Eigenblutdopings

Mit Beschluss vom 19.05.2020 hat die zweite Strafkammer des Landgerichts München II eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 12.12.2019 gegen Dr. Mark S. (42), Dirk Qu. (39), Diana So. (49) und Ansgar S. (67) wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Antidopinggesetz zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 19.12.2019 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen:

Der Angeschuldigte Dr. S. praktizierte seit spätestens Ende 2011 von Erfurt aus regelmäßig und in einer unbekannten Vielzahl von Fällen weltweit, überwiegend in Europa, vor allem in Deutschland und Österreich, insbesondere im Bereich des Rad- und Wintersports systematisches Blutdoping, um sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Hierbei führte der Angeschuldigte an mehreren Athleten/Athletinnen insbesondere der internationalen Wintersport- und Radsportszene zur Steigerung der sportlichen Ausdauer- und Leistungsfähigkeit die Entnahme, den Austausch, die Trennung und Behandlung, Lagerung und die Wiederzufuhr deren Blutes durch, und gab darüber hinaus weitere Arzneimittel, insbesondere Wachstumshormone mit dieser Zielsetzung an die Athleten/Athletinnen ab oder verordnete sie diesen missbräuchlich. Die Blutmanipulationen erfolgten anhand von ausgefeilten Behandlungsplänen mit der Folge, dass die bei den Athleten/Athletinnen durchgeführten Wettkampf- und Trainingskontrollen über einen langen Zeitraum ohne Nachweis einer verbotenen Substanz blieben. Dr. S. unterhielt mindestens ab dem Jahr 2014 einen wechselnden eingeweihten kleinen Kreis von Personen, die für ihn die im Rahmen des Eigenblutdoping erforderlichen Maßnahmen durchführten oder die Taten logistisch begleiteten, etwa indem sie Mitangeschuldigte fuhren oder das für die gemeinsamen Taten benötigte Equipment lagerten und transportierten.

Im September 2017 soll Dr. S. einer Sportlerin in deren Wohnung ein neuartiges Präparat, Erythrozyten in Form von trockenen Plättchen, verabreicht haben. Zu diesem Zeitpunkt soll er keine belastbaren Informationen über den Inhalt, die Zusammensetzung oder die Wirkungsweise des Präparates insbesondere im Hinblick auf etwaige Nebenwirkungen gehabt haben. Gegenüber der Sportlerin soll er wahrheitswidrig berichtet haben, dass das Präparat steril und bereits an mehreren Personen getestet worden sei und es zu keiner Gefährdung kommen könne. Tatsächlich sollen sich bei der Sportlerin durch die Zufuhr des Stoffes nach einer halben Stunde deutliche Nebenwirkungen eingestellt haben, die jedoch glücklicherweise keine bleibenden Schäden zur Folge hatten.

Das Gericht hat 26 Hauptverhandlungstermine bestimmt. 

Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 16.09.2020 um 9.45 Uhr.

Die Sitzung findet an diesem Tag voraussichtlich im Justizpalast im Sitzungssaal 270 in der Prielmayerstraße 7, 80335 München statt. 


Die Verhandlung wird an den folgenden Sitzungstagen zum Teil in wechselnden Sitzungssälen stattfinden. Auf die Sitzungsliste in Anlage wird insoweit Bezug genommen. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

In dem oben genannten Verfahren hat die Vorsitzende der 2. Strafkammer am 01.07.2020 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/ Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es in den jeweiligen Sitzungssälen nur wenige Plätze geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden. Hinsichtlich der  angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherheitsverfügung Bezug genommen. 

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen: 

Sie beginnt am Montag, 20.07.2020 um 12.00 Uhr  (MESZ)
und endet am Mittwoch,  22.07.2020 um 12.00 Uhr (MESZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen. 
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherheitsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal. 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München