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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 1 vom 08.01.2021

Strafverfahren gegen Rupert S. u. a. ("AUDI")

Am 12.01.2021 wird in dem oben genannten Verfahren die Hauptverhandlung mit der Einlassung des Angeklagten Rupert S. fortgesetzt. Wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen können höchstens 20 Personen als Zuschauer in den Sitzungssaal vorgelassen werden, von denen 10 Plätze für Medienschaffende reserviert werden.

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II eine Tonübertragung der Hauptverhandlungstermine vom 12.01. sowie vom 13.01.2021 zugelassen. Auf den Beschluss in der Anlage wird Bezug genommen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat je einen Arbeitsraum im Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10 und im Sitzungssaal A 206 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 einrichten lassen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind im Arbeitsraum in der Stettnerstraße 10 insgesamt 4 Personen und im Sitzungssaal A 206 insgesamt 14 Personen zugelassen. Das Nähere regeln die angefügten Hygienekonzepte, auf die Bezug genommen wird.


Für den Zugang in den Sitzungssaal gelten weiterhin die folgenden Anordnungen aus der Verfügung des Vorsitzenden der Großen Wirtschaftsstrafkammer vom 24. September 2020:

  • Es werden 10 Sitzplätze für Medienvertreter im Sitzungssaal reserviert. Um die wenigen zur Verfügung stehenden Plätze möglichst vielen verschiedenen Medien zugänglich zu machen, wird vor Beginn der Hauptverhandlung jeweils nur ein Journalist eines akkreditierten Medienunternehmens auf einen der 10 reservierten Plätze im Sitzungssaal vorgelassen. Auf die ergänzende Verfügung des Vorsitzenden vom 24. September 2020 wird Bezug genommen.
  • Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat zudem verfügt, dass der Zugang in die beiden Medienräume in erster Linie jeweils einem akkreditierten Journalisten eines Mediums ermöglicht wird, das nicht im Sitzungssaal vertreten ist. Auf die anliegenden Hausordnungsverfügungen wird Bezug genommen.


Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der aktuellen Infektionslage weiteren Besuchern der Zutritt schon am Eingang zum Sitzungssaalgebäude verwehrt werden kann, sollte die Maximalzahl der im Sitzungssaal befindlichen Personen erreicht sein. Diesen Personen steht es frei, vor dem Gebäude zu warten, bis ein Zuschauer- bzw. Presseplatz im Saal frei wird.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München