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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 14 vom 07.07.2021

Strafverfahren gegen Maximilian B. und Samuel V. wegen des Verdachts des Mordes u.a. („EG 11. Januar“)

Mit Beschluss vom 26.05.2021 hat die 1. Jugendkammer des Landgerichts München II die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 06.02.2021 gegen Maximilian B. und Samuel V. wegen des Verdachts des Mordes u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die beigefügte Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München II vom 26.02.2021 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Das Gericht hat 54 Hauptverhandlungstermine vorgesehen.
Die Hauptverhandlung beginnt am 

Montag 23. August 2021 um 09:15 Uhr

in der Stettnerstr. 10 in 81549 München.

Die Vorsitzende der Jugendkammer hat am 22.06.2021 anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass 11 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen. 

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen: 

Diese beginnt am

Montag, den 19.07.2021 um 12.00 Uhr (MESZ)

und endet am

Mittwoch, den 21.07.2021 um 12.00 Uhr (MESZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblattes an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen. 

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung 


Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers. 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal. 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München