Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 15 vom 23.03.2022

Strafverfahren gegen Silvia F. u.a. wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls u.a. ("Aufbruch von Bankschließfächern")

Die 8. Strafkammer des Landgerichts München I hat heute die Angeklagten Silvia F. (60), Besart H. (29) und Luca F. (33) vom Tatvorwurf des schweren Bandendiebstahls in Mittäterschaft und vom Tatvorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Den Angeklagten wurde ein Anspruch auf Entschädigung unter anderem wegen erlittener Untersuchungshaft zuerkannt.

Den Angeklagten lag zur Last, sich im Jahr 2017 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um Wertgegenstände aus Schließfächern einer Commerzbankfiliale in München zu entwenden. Die Staatsanwaltschaft München I ging in der von der Strafkammer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage davon aus, dass die Angeklagte Silvia F., die eine Angestellte der Commerzbankfiliale war, mit ihrem Insiderwissen die später durchgeführten Diebstähle ermöglichte. Dem Angeklagten Luca F. kam nach der Anklage die Aufgabe zu, die einzelnen Diebstähle zu planen und die unmittelbar handelnden Mittäter zu akquirieren. Dem Angeklagten Besart H. schließlich lag zur Last, am 08.12.2017, 02.02.2018 und 01.03.2018 in Ausführung des gemeinsamen Tatplans  Schließfächer aufgebrochen, aus diesen Bargeld in Höhe von 4.592.000 € entwendet und die beschädigten Schließfächer mit einem Heißkleber wieder verschlossen zu haben. 

Die Strafkammer konnte nach Durchführung der Beweisaufnahme bei  Ausschöpfung aller von der Staatsanwaltschaft benannten Beweismittel nicht die Überzeugung gewinnen, dass die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten verübt haben. Zwar ging auch die Kammer davon aus, dass die Täter bei der Tatausführung über besondere Insiderkenntnisse verfügten. Nicht zu klären war aber, ob die Angeklagte Silvia F. den Tätern die erforderlichen Informationen verschaffte oder ob dies andere Personen waren, die nach der Beweisaufnahme über denselben Wissensstand verfügten. Das Gericht hob hervor, dass auch auf Grundlage eines anthropologischen Gutachtens, das zu Bildern von Überwachungskameras der Commerzbankfiliale gefertigt wurde, eine eindeutige Identifizierung des Besart H. nicht möglich war. Auf eine Tatbeteiligung des Angeklagten Luca F. deuteten nach den Ausführungen des Gerichts lediglich Chatnachrichten im Zusammenhang mit der Tatausführung hin. Diese waren aber so allgemein gefasst, dass hierauf eine Verurteilung nicht gestützt werden konnte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München