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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 18 vom 05.04.2022

Strafverfahren gegen Hamit Ö. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigem Bandenbetrugs u.a. ("falsche Polizeibeamte")

Die 8. Strafkammer des Landgerichts München I hat heute den Angeklagten Hamit Ö. (30) unter anderem wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 6 Fällen und wegen Amtsanmaßung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren 9 Monaten verurteilt. Es wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ferner wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 266.000 € angeordnet.

Zur Überzeugung des Gerichts schloss sich der Angeklagte mit weiteren Mittätern zu einer Bande zusammen, um Betrugstaten als „falsche Polizeibeamte“ zu begehen. Nach den Feststellungen der Kammer nahmen Mittäter des Angeklagten im Oktober und November 2020 in 6 Fällen zu den späteren Geschädigten telefonisch Kontakt auf, wobei sie sich als Polizeibeamte ausgaben und die Geschädigten durch Vorspiegelung einer angeblichen Gefahrenlage dazu veranlassten, Geld und Wertgestände an den Angeklagten zur sicheren Verwahrung zu übergeben. Insgesamt erbeutete der Angeklagte, der nach dem gemeinsamen Tatplan als Abholer fungierte, nach den Feststellungen des Gerichts Bargeld und Gegenstände mit einem Wert von ca. 266.000 €. 

Der Vorsitzende hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass der Angeklagte den Geschädigten erhebliche finanzielle Schäden zugefügt hat. Eine 80jährige Geschädigte, der zur Überzeugung des Gerichts ein Schaden in Höhe von ca. 156.000 € entstanden war, nahm sich 14 Tage später unter anderem deswegen das Leben.

Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten würdigte das Gericht ein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis. Zu seinen Gunsten wirkte sich ferner aus, dass der Angeklagte als Abholer überwiegend auf fremde Anweisung handelte.

Zu seinen Lasten wirkte sich der sehr hohe Schaden, die zum Teil erheblichen Folgen für die Geschädigten und die erhebliche kriminelle Energie aus, die bei den Taten aufgewendet wurden. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zu, das innerhalb von einer Woche ab heute eingelegt werden müsste. 


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München