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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 26 vom 12.05.2022

Strafverfahren gegen Sven B. u. a. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot u. a. („B+H“)

Mit Beschluss vom 04.01.2022 hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München vom 28.01.2021 gegen 11 Angeklagte wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot (Blood & Honour) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 1/21 der Generalsstaatsanwaltschaft München vom 10.03.2021 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Das Gericht hat 46 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 20.06.2022,
um 09:15 Uhr
im Saal A 101 in der Nymphenburger Str. 16
im Strafjustizzentrum München

Die weiteren Fortsetzungstermine sind der angefügten Terminübersicht zu entnehmen. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.

In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende der Staatsschutzkammer am 11.05.2022 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es in den jeweiligen Sitzungssälen nur eine stark reduzierte Anzahl an Plätzen geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am
Mittwoch, den 18.05.2022 um 13.00 Uhr (MESZ)
und endet am
Freitag, den 20.05.2022 um 13.00 Uhr (MESZ)

4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungs-postfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.

5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden.

 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungs-verfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München