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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 42 vom 26.08.2022

Strafverfahren gegen Jerome B. wegen des Verdachts der Körperverletzung („Karibik“)

Mit Verfügung vom 04.08.2022 hat der Vorsitzende der 25. Strafkammer in dem Berufungsverfahren gegen Jerome B.  zwei Hauptverhandlungstermine bestimmt. Die Berufungshauptverhandlung findet statt am

20.10.2022 und 21.10.2022
jeweils um 09:00 Uhr

Sitzungssaal A 101
Nymphenburger Straße 16
80335 München

Der Vorsitzende der 25. Strafkammer hat ferner am 04.08.2022 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt.

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am
Montag, den 12.09.2022 um 11.00 Uhr (MESZ)

und endet am
Mittwoch, den 14.09.2022 um 11.00 Uhr (MESZ).

4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungs-postfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.

5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden.

 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungs-verfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München