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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 53 vom 28.10.2022

Strafverfahren gegen Milan R. wegen Mordes

Das Landgericht München I - 1. große Strafkammer als Schwurgericht - hat den Angeklagten Milan R. am 28.10.2022 nach 15-tägiger Hauptverhandlung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Schwurgerichts hat der Angeklagte am 26.12.2020 die in ihrem Reihenhaus in München-Obermenzing lebende, damals 66jährige Geschädigte Mira K. getötet, als er von dieser im Haus angetroffen wurde. Der Angeklagte hatte sich aus Habgier zum Einbruch in deren Anwesen entschlossen und ging mit massiver körperlicher Gewalt gegen die Geschädigte vor, um sein Vorhaben umsetzen zu können. Er rechnete dabei damit, dass die Geschädigte an ihren Verletzungen versterben könnte und nahm dies billigend in Kauf. Nach seinem Angriff auf die Geschädigte begann der Angeklagte seine Suche nach Bargeld und entwendete eine Geldsumme in unbekannter Höhe. Die Geschädigte starb an den Folgen der Gewalteinwirkung. Eine Untermieterin fand die Geschädigte am Abend des 27.12.2020 tot auf.

Der Angeklagte hatte im Vorfeld von seinem Sohn, der zeitweise bei der Getöteten zur Untermiete gewohnt hatte, erfahren, dass die Getötete wohlhabend gewesen sei, und war zu diesem Zweck Ende November 2020 von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland gereist und unmittelbar nach der Tat dorthin wieder zurückgekehrt. 

Der Angeklagte rückte durch eine DNA-Spur am Tatort in den Fokus der Ermittler. Das Schwurgericht sah seine Täterschaft aufgrund einer Reihe von Beweismitteln und Indizien als erwiesen an, im Wesentlichen aufgrund seines Aufenthaltes zur Tatzeit in München und wegen eines DNA-Exakt-Treffers am Tatort.

Die besondere Schwere der Schuld stellte die Kammer - entgegen des Antrags der Staatsanwaltschaft – nicht fest, insbesondere, weil der Angeklagte nur mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hatte.

Das Schwurgericht nahm die Mordmerkmale der Ermöglichung einer Straftat und der Habgier an. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist gleichwohl nicht rechtskräftig, da der Nebenklage das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offensteht, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. 


Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München