Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 7 vom 15.02.2022

Strafverfahren gegen Adam K. und Leonard G. wegen des Verdachts schweren Bandendiebstahls

Die 9. Strafkammer des Landgerichts München I hat heute die Angeklagten Adam K. (49) und Leonard G. (24) u.a. wegen schweren Bandendiebstahls in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren bzw. 3 Jahren verurteilt. Zudem hat das Gericht jeweils die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Strafkammer hat darüber hinaus Taterträge in Höhe von 62.020 € eingezogen.

Zur Überzeugung der Kammer hatten die aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten – Vater und Sohn – sich  mit zwei weiteren Tätern dazu verabredet, im Raum München und Nürnberger Raum mit dem Modus operandi „Falsche Handwerker“ gezielt ältere Personen zu bestehlen. Der Angeklagte Adam K. und zwei weitere Mittäter gaben gegenüber den Geschädigten, die sie in ihren Wohnungen aufsuchten, an, Handwerker zu sein und die Wasserleitung überprüfen zu müssen. Sodann wurden die Geschädigten abgelenkt und der Angeklagte K. und ein weiterer Mittäter durchsuchten die Wohnungen der Geschädigten nach Diebesgut und entwendeten Bargeld, Schmuck und Gold im Wert von insgesamt rund 60.000 €. Der Angeklagte G. hatte die Aufgabe, aus Sicht der Bande geeignete Opfer anhand von Vornamen aus Telefonbüchern zu ermitteln und auszukundschaften. 

Die Kammer hat zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie sich vollumfänglich geständig gezeigt haben und zudem noch einen weiteren – bis dato unbekannten – Mittäter benannt haben. Dieser Mittäter wurde heute nach seiner Zeugeneinvernahme noch im Sitzungssaal vorläufig festgenommen. Mit ihren Geständnissen haben die Angeklagten den teilweise hoch betagten Geschädigten auch eine Aussage vor Gericht erspart. 

Die Kammer hat dabei zu Lasten der Angeklagten insbesondere berücksichtigt, dass die Angeklagten sich mit ihrem Vorgehen Zugang zu den Wohnungen und damit der Intimsphäre der Geschädigten verschafft haben. Zudem hat die Kammer zu Lasten der Angeklagten gewertet, dass die Angeklagten bewusst besonders schwache Mitglieder der Gesellschaft als Opfer ausgewählt haben. 

Aufgrund bestehender Alkohol- und Kokainabhängigkeit ordnete die Kammer zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten. 

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde abgetrennt, nachdem dieser an Covid19 erkrankt ist. Das Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher