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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 13 vom 27.02.2023

Strafverfahren (Wiederaufnahmeverfahren) gegen Manfred G. wegen des Verdachts des Mordes

Die Vorsitzende der 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München I hat am 27.02.2023 anliegende Verfügung für das Wiederaufnahmeverfahren gegen Manfred G. wegen des Verdachts des Mordes erlassen. 

Diese sieht unter anderem vor,  dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen in den Hauptverhandlungsterminen Sitzplätze reserviert sind. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze und der Sitzungssaal werden rechtzeitig mitgeteilt.

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen: 

1. Zur Akkreditierung berechtigt sind freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

2. Für Medienunternehmen genügt, wenn sich ein/e für das Unternehmen tätige/r Journalist/in akkreditiert. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren. 

3. Das Akkreditierungsverfahren

beginnt am

Montag, den 13.03.2023 um 12.00 Uhr (MEZ)

und endet am

Freitag, den 17.03.2023 um 12.00 Uhr (MEZ).

4. Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind:

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail an das o.g. Akkreditierungspostfach gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter bzw. jedes Medienunternehmen müssen sich gesondert akkreditieren.

5. Nach Vorliegen des Ergebnisses des Akkreditierungsverfahrens wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden. 

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben. 


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht