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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 17 vom 17.03.2023

Strafverfahren gegen Emanuele R., Giuseppe T. und Fabio I. wegen des Verdachts des versuchten schweren Raubes

Die 29. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat die drei Angeklagten am 16.03.2023 nach einer sechstägigen Hauptverhandlung wegen versuchten schweren Raubes und zwei der Angeklagten zudem wegen schweren Raubes zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren 10 Monaten und 3 Jahren 8 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Kammer, die sich insbesondere auf Geständnisse der Angeklagten stützten, hatten sich die Angeklagten zu einer Bande zusammengeschlossen, um organisiert und arbeitsteilig im Innenstadtgebiet von München nach vorheriger Ausspähung der späteren Opfer hochwertige Armbanduhren durch Raubüberfälle zu entwenden. Hierbei seien die Angeklagten nach dem gleichen modus operandi vorgegangen. Einer der Angeklagten habe sich dem jeweiligen Geschädigten unvermittelt auf dem Gehweg oder auf der Straße genähert, um so unter Ausnutzung des Überraschungsmoments und unter Anwendung körperlicher Gewalt dessen Armbanduhr zu entreißen. Sodann sei dieser Angeklagte auf den Soziussitz des in unmittelbarer Nähe auf einem Motorrad wartenden Mittäters gesprungen  und mit diesem davongefahren. Die auf dem Motorrad flüchtenden Angeklagten wiederum hätten die Uhr anschließend im Stadtgebiet München an den dritten Angeklagten weitergegeben, der sich mit einem Pkw fortbewegt habe. Mit dieser Vorgehensweise sei es zwei der Angeklagten gelungen, eine Uhr im Wert von 30.000 € zu entwenden, bei einem weiteren Fall, an dem alle drei Angeklagten beteiligt gewesen seien, sei es ihnen aufgrund der massiven Gegenwehr des Geschädigten nicht gelungen, dessen Uhr im Wert von rund 100.000 € zu entwenden. Die Vorsitzende Richterin Nicole Selzam wies bei der Strafzumessung darauf hin, dass alle drei Angeklagten in Italien bereits im Zusammenhang mit der Entwendung von hochwertigen Uhren strafrechtlich verurteilt worden waren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab dem 16.03.2023 eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht