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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 21 vom 29.03.2023

Strafverfahren gegen Daniel B. wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten heute wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und einer Vielzahl anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre 6 Monate verurteilt.

Der Angeklagte habe in zahlreichen Fällen über Online-Plattformen Kontakt zu Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren gesucht und habe sich dann teilweise auch mit den Mädchen getroffen. Sodann habe der Angeklagte sexuelle Handlungen vor und an den Geschädigten vorgenommen. Er habe in einigen Fällen Geld für diese sexuelle Handlungen angeboten, dann aber nicht gezahlt. Zudem habe der Angeklagte zahlreiches kinderpornographische Material besessen. 

Der Vorsitzende Richter hob hervor, dass der Angeklagte ein „Blender“ sei, dessen „absolute Kernkompetenz“ darin liege, Bedürfnisse von vulnerablen Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 zu erkennen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen. Teilweise habe er den Geschädigten Geld versprochen, allen habe er „Geschichten erzählt“. Allen Fällen sei bei den Treffen die Ausübung extremer Dominanz eines Erwachsenen gegenüber den kindlichen und jugendlichen Opfern gemein. Das Verhalten des Angeklagten erfüllte die Definition von „Cybergrooming“. Der Vorsitzende Matthias Braumandl kritisierte den Angeklagten für seine Erklärungen vor Gericht, mit denen er den Geschädigten eine - vermeintliche - Mitschuld an den Taten zugewiesen habe. Dieser Versuch einer „Neutralisation“ seiner Taten sei gescheitert. 

Der Angeklagte habe das kindliche Alter der Geschädigten auch erkannt. Der Angeklagte sei bei Begehung der Taten voll schuldfähig gewesen. Auch sei ihm bewusst gewesen, dass sein Verhalten strafbar sei. 

Der Angeklagte habe teilweise den Tatvorwurf in objektiver Hinsicht eingeräumt, was zu seinen Gunsten berücksichtigt worden sei. Zu Lasten des Angeklagten wertete die Kammer den langen Zeitraum, über den sich die Taten des Angeklagten verteilten. Straferschwerend hat das Gericht auch gewertet, dass der Angeklagte das von den Kindern und Jugendlichen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht habe. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht