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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 23 vom 19.04.2023

Ermittlungsverfahren gegen Andrea T. und Darius N. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 18.04.2023 die weiteren Haftbeschwerden der Beschuldigten Andrea T. und Darius N. als unbegründet verworfen.

Die beiden Beschuldigten waren am 24.01.2023 auf der Grundlage von Haftbefehlen des Amtsgerichts München vom 20.01.2023 festgenommen worden. Noch am selben Tag legten beide Beschuldigte jeweils Beschwerde gegen diese Haftbefehle ein. Diese Beschwerden wurden von der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts München I verworfen. Gegen diese Entscheidungen des Landgerichts hatten die Beschuldigten weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt.  

Diese weiteren Beschwerden hat das Oberlandesgericht nunmehr ebenfalls verworfen. Der Senat hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass sowohl ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der vorgeworfenen Straftaten als auch jeweils der Haftgrund der Fluchtgefahr bei beiden Beschuldigten vorliegt. Diese Entscheidung kann nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht