Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 55 vom 22.09.2023

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Milad Q. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung u.a. (Pasinger Bahnhof)

Die Große Jugendkammer des Landgerichts München I hat den 19jährigen Angeklagten am 21.09.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes in mehreren Fällen zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren 11 Monaten verurteilt. Daneben hat die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. 

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte gemeinsam mit einer Vielzahl von Mittätern Anfang Januar 2023 mehrfach jugendliche Opfer überfallen und ihnen teilweise Gegenstände von erheblichem Wert entwendet. Dabei wurde massive Gewalt eingesetzt. Bei einer der Taten agierte der Angeklagte aus einer Gruppe von bis zu 20 Personen heraus. Die Taten wurden jeweils im Umfeld des Pasinger Bahnhofs in München begangen.
 
Bei der Strafzumessung wertete die Kammer unter Vorsitz von Stephan Kirchinger zu Lasten des Angeklagten, dass dieser schon massiv vorbestraft ist. Auch den Umstand, dass die Taten jeweils aus größeren Gruppen begangen wurden und die Opfer stark verängstigt waren, wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten. Der Vorsitzende hielt in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest, dass der Angeklagte mit seinen Mittätern marodierend den Bahnhof „bestreift“ habe und potenzielle Opfer provoziert und sodann angegriffen habe. Innerhalb der Gruppe habe dann ein regelrechter Wettbewerb um die brutalste Tatausführung begonnen. So seien auch am Boden liegende Geschädigte noch getreten worden. Die Opfer der Taten hätten sich danach teilweise nicht mehr getraut, das Bahnhofsgelände zu betreten. Zugunsten berücksichtigte die Kammer das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, das im Rahmen einer Verfahrensabsprache erfolgte. Zudem habe sich der Angeklagte bei den Geschädigten entschuldigt und diese hätten die Entschuldigung auch angenommen. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht