Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 2 vom 05.01.2024

Strafverfahren gegen zwei Jugendliche (16 Jahre und 17 Jahre zum Tatzeitpunkt) wegen des Verdachts des Mordes u.a.

Das Landgericht München I – Große Jugendkammer – hat die beiden Angeklagten heute wegen Mordes und räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von 8 Jahren bzw. 8 Jahren 6 Monaten verurteilt.

Nach dem von der Kammer festgestellten Sachverhalt hatten die Angeklagten sich im August 2022 mit dem späteren aus Coburg stammenden Getöteten zu einem Rauschgiftgeschäft verabredet. Tatsächlich hatten die beiden Angeklagten aber gar nicht vor, das versprochene Marihuana zu liefern, sondern hatten das Geschäft nur vorgetäuscht, um den Geschädigten auszurauben. Vereinbarungsgemäß hatten beide Angeklagte bei der Tat jeweils ein Messer dabei. Die beiden Angeklagten – so das Gericht – hätten sodann den Geschädigten im Eingangsbereich einer Tiefgarage in der Messestadt Riem aufgefordert, das als Kaufpreis mitgebrachte Geld herauszugeben. Als der Geschädigte sich geweigert habe, hätten die beiden Angeklagten mit Tötungsvorsatz nacheinander in den Rumpfbereich und den Rücken des Geschädigten eingestochen. Anschließend seien die beiden Angeklagten geflüchtet, ohne sich um das Schicksal des schwerverletzten Geschädigten zu kümmern. Der Geschädigte verstarb am nächsten Abend an den Folgen seiner schweren Verletzungen.

 

Die Angeklagten hatten die Tat nicht gestanden. Der Tatnachweis erfolgte im Rahmen eines Indizienbeweises. Die Kammer betonte dabei, dass es verfehlt sei, einzelne Indizien nur isoliert zu erörtern und auf ihren Beweiswert hin zu überprüfen. Vielmehr sei entscheidend, ob die Indizien, die für sich genommen jeweils zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichten, in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung begründen könnten. Dies sei hier der Fall gewesen. Staatsanwalt als Gruppenleiter Daniel Meindl hatte schon zuvor in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass einer der Angeklagten versucht habe, dem Gericht eine Lügengeschichte aufzutischen. Die Verteidigerinnen der beiden Angeklagten hatten einen Freispruch bzw. eine Verurteilung lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beantragt.

Die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger wertete die Tat als habgierigen Mord zur Ermöglichung einer anderen Straftat und als räuberische Erpressung mit Todesfolge.

Bei der Strafzumessung hielt das Gericht fest, dass es anders als in anderen Fällen hier ohne weiteres möglich gewesen sei, den Erziehungsauftrag der Jugendstrafe mit einem gerechten Schuldausgleich in Einklang zu bringen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht