Pressemitteilung 46 vom 22.07.2025
Landgericht München I Strafverfahren gegen Götz K. (71 Jahre) und Thomas U. (63 Jahre) wegen Steuerhinterziehung (cum/ex)
Die 6. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hatte die beiden Angeklagten am 13.12.2024 wegen Steuerhinterziehung in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Zudem wurde gegen die Angeklagten die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 7,9 Millionen Euro bzw. 7,6 Millionen Euro angeordnet.
Beide Angeklagte hatten den Tatvorwurf in der Hauptverhandlung vollumfänglich eingeräumt. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner hatte die Taten der Angeklagten, die dem Komplex „cum/ex“ zugeordnet wurden, in ihrer mündlichen Urteilsbegründung als ungenierten und beispiellosen Griff in die Staatskasse, von dem neben den Angeklagten selbst nur ein sehr kleiner Kreis von äußerst wohlhabenden Personen profitiert habe, bezeichnet.
Die Angeklagten legten Revision gegen das Urteil ein, nahmen das Rechtsmittel aber schließlich zurück.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht