Pressemitteilung 47 vom 22.07.2025
Landgericht München I Sicherungsverfahren gegen Nontari G. (67 Jahre) wegen des Verdachts der Brandstiftung
Die 19. Große Strafkammer hat heute die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach zweitägiger Hauptverhandlung war das Gericht unter dem Vorsitz von Markus Koppenleitner davon überzeugt, dass der Beschuldigte im September 2024 insgesamt drei Fahrzeuge und eine Imbissbude im Umfeld des Euro-Industrieparks in München in Brand gesetzt hatte. Dabei entstand erheblicher Sachschaden.
Der Beschuldigte hatte den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt. Er leidet an einer wahnhaften Störung, die zu einer Aufhebung der Steuerungsfähigkeit geführt habe. Er war daher bei Begehung der Taten schuldunfähig. Schuldunfähige Straftäter können nach deutschem Recht nicht bestraft werden. Nachdem das Gericht aber – durch einen psychiatrischen Sacahverständigen beraten – zu der Überzeugung gelangte, dass von dem Beschuldigten eine erhebliche Gefahr für die Begehung weiterer ähnlich schwer wiegender rechtswidriger Taten besteht und er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Anders als eine – zeitige – Freiheitsstrafe ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus grundsätzlich unbefristet.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht