Pressemitteilung 59 vom 28.08.2025
Landgericht München I: Urteil im Strafverfahren gegen Peter F. (68 Jahre) wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Die 20. Große Strafkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Matthias Braumandl hat heute nach fünftägiger Hauptverhandlung den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 5 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer Vielzahl weiterer, teilweise nur versuchter Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 10 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer hat der Angeklagte im Jahr 2014 die damals 10-jährige Geschädigte über die Chatplattform Knuddels kennengelernt, spätestens seit dem 11. Geburtstag der Geschädigten Ende des Jahres 2014 war dem Angeklagten auch deren genaues Alter bekannt. Im Zeitraum 2014 bis 2017– mit einer längeren Pause in 2016 - chatteten der Angeklagte und die Geschädigte über Messengerdienste, wodurch die Geschädigte ein Vertrauensverhältnis zum Angeklagten entwickelte. Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte gezielt zur Anbahnung sexueller Kontakte die Plattform Knuddels aufgesucht hatte und Kontakt mit der Geschädigten aufnahm und dabei das dringende Bedürfnis der Geschädigten nach Zuneigung zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse ausnutzte. In diesem Zeitraum forderte der Angeklagte sie in einer Vielzahl von Fällen auf, sexualisierte Nacktbilder von sich zu senden oder anlässlich von Videotelefonaten sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, was diese auch tat. Der Aufforderung, sexuelle Handlungen an anderen Kindern vorzunehmen, kam die Geschädigte nicht nach. Bei mindestens 5 persönlichen Treffen mit der Geschädigten ab 2016 in verschiedenen Hotels in Österreich vollzog der Angeklagte mit der Geschädigten den ungeschützten Geschlechtsverkehr.
Die Kammer bildete sich ihre Überzeugung aufgrund der uneingeschränkt glaubhaften Angaben der Geschädigten in ihrer Videovernehmung als Zeugin, die durch Chatnachrichten belegt werden.
Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer insbesondere sein Geständnis gewürdigt, mit dem der Angeklagte die Übernahme von Verantwortung zum Ausdruck gebracht habe, und seine zuletzt geäußerte Bereitschaft, einen Täter-Opfer-Ausgleich anzustreben. Daneben stellte sie seine Vorstrafenfreiheit zu seinen Gunsten ein.
Zu Lasten des Angeklagten hat die Kammer seine planvolle und manipulative Vorgehensweise berücksichtigt. Der Angeklagte habe der Geschädigten die Kindheit genommen.
Das vergleichsweise milde Urteil begründete der Vorsitzende mit dem Geständnis des Angeklagten, das der Geschädigten eine belastende Hauptverhandlung erspart habe, sowie der seriösen und verantwortungsvollen Verteidigung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht
München