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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 63 vom 11.09.2025

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Brandon R. (29 Jahre) wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I (Jugendschutzkammer) hat den Angeklagten am 10.09.2025 wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in 21 Fällen und sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in 37 Fällen und sexuellem Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 3 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts unter dem Vorsitz von Elke Hölsch hatte der damals 26jährige Angeklagte im Jahr 2023 die damals 12jährige Geschädigte über soziale Medien kennengelernt. In Kenntnis des kindlichen Alters der Geschädigten verschickte der Angeklagte zunächst ein Foto seines Geschlechtsteils und traf sich dann vielfach mit der Geschädigten und missbrauchte sie. Zudem führte er zahlreiche Videotelefonate mit der Geschädigten, in denen er sie dazu aufforderte, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche und frühzeitige Geständnis des Angeklagten und dass er bislang nicht vorbestraft ist.

Der Angeklagte hatte behauptet, in einer „Beziehung“ mit der Geschädigten gewesen zu sein. Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass Kinder unter 14 Jahren von der Rechtsordnung umfassend vor sexuellen Handlungen geschützt werden. Es gehe hier auch nicht um einen Fall, den das Gesetz eigentlich gar nicht meine, sondern die Taten des Angeklagten seien im Kernbereich des Schutzzweck des Gesetzes zu verorten. Das Gesetz schütze gerade auch Kinder, die anfangen, sich im Rahmen ihrer beginnenden Pubertät für Sexualität zu interessieren, die neugierig sind oder sich in Gefahr begeben, sich ausprobieren. All das sei kindliches Verhalten. Hölsch betonte, dass die Geschädigte keine Mitverantwortung an den Taten treffe.

Das Gericht ordnete abschließend die Fortdauer der bestehenden Untersuchungshaft an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht