Pressemitteilung 89 vom 25.11.2025
Landgericht München II: Strafverfahren gegen Richard B. u.a. wegen des Verdachts des Betruges u.a. („AUDI II“)
Die 5. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat bereits am 28.11.2024 die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 05.08.2020 gegen insgesamt vier Mitarbeiter AUDI AG weit gehend unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Lediglich bei dem Angeklagten K wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich eines Teils der Vorwürfe abgelehnt. Das Gericht hat mit dem Eröffnungsbeschluss umfangreiche Hinweise erteilt.
Die Staatsanwaltschaft München II wirft den Angeklagten – zwei früheren Mitgliedern des Vorstands der AUDI AG, einem Bereichsleiter und einem früheren Hauptabteilungsleiter – im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor.
Der Vorsitzende Richter Andreas Bayer hat beginnend mit dem 02.02.2026 zunächst 50 Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bis zum 27.10.2026 bestimmt. Die einzelnen Termine können Sie der beigefügten Liste entnehmen.
In einem früheren Verfahren aus diesem Komplex hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts München II – unter dem damaligen Vorsitzenden Stefan Weickert – die drei Angeklagten Rupert S., Wolfgang H. und Giovanni P. wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Über die eingelegten Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft München II wird der Bundesgerichtshof entscheiden.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht