Pressemitteilung 90 vom 25.11.2025
Strafverfahren gegen Lydia G. (37 Jahre) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 13.11.2025 das Hauptverfahren gegen die Angeklagte eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus – unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, sich nach der Ausreise mit ihren minderjährigen Kindern in das syrische Bürgerkriegsgebiet spätestens im Oktober 2014 aktiv dem IS angeschlossen und ihre Kinder durch Verbringung in das Bürgerkriegsgebiet in Gefahr gebracht zu haben.
Der Vorsitzende Richter des 8. Strafsenats Dr. Philipp Stoll hat insgesamt 13 Termine ab dem 11.02.2026 bis zum 28.04.2026 in der Sache anberaumt. Die einzelnen Termine können Sie der beigefügten Liste entnehmen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht