Pressemitteilung 91 vom 28.11.2025
Strafverfahren gegen Alper G. (32 Jahre) wegen des Verdachts der Beleidigung u.a.
Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute den Angeklagten Alper G. wegen vier Fällen der Beleidigung und auch der Bedrohung verurteilt. Eine im Jahr 2024 gegen ihn wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und weiterer Delikte verhängte Strafe von 7 Jahren wurde von der Kammer auf 7 Jahre 9 Monate erhöht.
Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen der Kammer im Zusammenhang mit seiner eigenen Hauptverhandlung im Jahr 2024 einen Zeugen bedroht. Im weiteren Verlauf der Verhandlung hatte er den Staatsanwalt u.a. mit den Worten „Du Hund“ beleidigt und den Staatsanwalt darauf hingewiesen, dass er „irgendwann“ frei sei und den Staatsanwalt dann umbringen werde.
Der Angeklagte zeigte sich in der Hauptverhandlung geständig, störte die Hauptverhandlung aber dennoch mehrfach mit Zwischenrufen, u.a. während der Vernehmung des Staatsanwalts.
Das Gericht erhöhte die frühere Strafe von 7 Jahren maßvoll auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren 9 Monaten. Straferschwerend berücksichtigte die Kammer eine Vielzahl von auch einschlägigen Vorstrafen. Mit seinen Taten habe er seine Gleichgültigkeit gegenüber dem deutschen Rechtssystem zum Ausdruck gebracht. Dies erfordere eine angemessene Strafe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht