Pressemitteilung 13 vom 19.02.2026
Landgericht München I Strafverfahren gegen Mohammad S. (28 Jahre) wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung u.a.
Das Landgericht München I – Staatsschutzkammer – hat den Angeklagten heute wegen Terrorismusfinanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte, der in Syrien geboren wurde, hatte geplant, einen Anschlag in Deutschland zu begehen. Dazu hatte er sich eine Anleitung zum Bombenbau im Internet verschafft. Der Angeklagte hatte schon begonnen, Vorbereitungen für den Bau einer entsprechenden Bombe zu treffen und insgesamt 9,5 Gramm Masse von Zündköpfen von handelsüblichen Streichhölzern abgekratzt.
Der Angeklagte hatte den Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt. Das Geständnis sei durch die Beweisaufnahme bestätigt, auch wenn die Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten allesamt einen „sehr schwachen“ Eindruck hinterlassen hatten, wie der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann festhielt.
Die Kammer konnte sich vom Vorliegen des ebenfalls angeklagten Tatbestands der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalthandlung nicht überzeugen.
Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung sei dadurch verwirklicht worden, dass der Angeklagte sich Gegenstände zum Bombenbau verschafft habe.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer insbesondere das Geständnis zugunsten des Angeklagten. Zu seinen Lasten wurde die Gefährlichkeit der geplanten Bombe und die Vorstrafen des Angeklagten gewertet.
Das Gericht ordnete abschließend die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft München steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht