Pressemitteilung 17 vom 04.03.2026
Landgericht München II Strafverfahren gegen Nikola Z. (23 Jahre) wegen Mordes
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II hatte den Angeklagten wegen Mordes und versuchtem Raub mit Todesfolge am 01.08.2025 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Der Angeklagte hatte gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese Revision mit Beschluss vom 05.02.2026 als unbegründet verworfen.
Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Thomas Bott hatte festgestellt, dass der Angeklagte sein Opfer in seinem Anwesen in Herrsching überfallen wollte und dabei das Opfer mit 13 Messerstichen ermordet habe (zum Sachverhalt und zur rechtlichen Beurteilung ausführlicher: Pressemitteilung 51/2025 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz).
Das Urteil des Landgerichts München II ist damit rechtskräftig.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht