Pressemitteilung 35 vom 22.05.2026
Strafverfahren gegen Achim M. (60 Jahre), Joachim K. (71 Jahre), Rainer S. (62 Jahre) wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (sog. „Kaiserreichsgruppe“)
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat am 21.05.2026 einen Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und die beiden anderen Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Alle drei Angeklagten wurden zudem wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bzw. Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Gegen die Angeklagten wurden Freiheitsstrafen von 2 Jahren 3 Monaten (S), 1 Jahr 9 Monaten (K) und 1 Jahr 4 Monate (M) verhängt, die für die Angeklagten M. und K. zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil beruht auf einer Verständigung.
Einleitend hielt der Vorsitzende Richter Jochen Bösl fest, dass das Verfahren eine Aufarbeitung der Corona-Spätfolgen zum Gegenstand gehabt habe. Während der Pandemie habe sich bei den Angeklagten aus einer skeptischen Haltung gegenüber den mit der Pandemie verbundenen Beschränkungen eine Ablehnung der staatlichen Ordnung und dann sogar die Bereitschaft, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik aktiv zu bekämpfen entwickelt.
Die drei Angeklagten hätten die von den Ermittlungsbehörden sog. „Kaiserreichsgruppe“ unterstützt. Die Gruppierung, die sich auch aus dem sog. Reichsbürgermilieu entwickelt habe, hätte sich im Januar 2022 zusammengeschlossen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Die Gruppe habe bürgerkriegsartige Zustände hervorrufen wollen, um sodann auf der Grundlage der Reichsverfassung von 1871 eine neue gesellschaftliche Ordnung aufzubauen. Diese – wie der Vorsitzende es formulierte – krude und bizarre politische Vorstellung habe durch konkret geplante Maßnahmen erreicht werden sollen. So sollte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unter Inkaufnahme der Ermordung von Personenschützern entführt werden („Aktion Klabautermann“), in einem nächsten Schritt sollte die Bundesregierung gestürzt werden und eine „konstituierende Versammlung“ – bestehend aus 277 Männern – in Berlin zusammentreten. In einer dritten Phase sollte ein bundesweiter Stromausfall zu chaotischen Zuständen in Deutschland führen.
Zur Umsetzung dieser Pläne hatte die Gruppierung eine eigenständige Struktur aufgebaut, die in einen politischen und einen militärischen Arm unterteilt war. Die Gruppierung hatte auch die Beschaffung von Kriegswaffen und Munition beschlossen, wobei der scheinbare Waffenhändler ein Verdeckter Ermittler des LKA Rheinland-Pfalz war. Bei einer vermeintlichen Waffenübergabe wurden die Köpfe der Gruppierung festgenommen.
Der Angeklagte S. habe verschiedene Konzepte für die Gruppierung erstellt und unter anderem die Verfassung von 1871 „überarbeitet“. Zudem habe er sich in Telegram-Chats auch bereit erklärt, an dem Umsturz mitzuwirken und nach der „Wiederherstellung“ des Deutschen Reiches als Umweltminister tätig zu sein.
Der Angeklagte K. sei Mitglied in Chatgruppen gewesen und habe dabei auch als Administrator fungiert. Er habe zudem für die Gruppierung einen Brief an den russischen Präsidentin Putin verfasst und abschicken lassen. Ob Putin ihn gelesen habe, sei unbekannt, so der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte K. wäre im Falle des erfolgreichen Umsturzes zum Minister für öffentliche Arbeiten ernannt worden.
Auch der Angeklagte M. habe seine Mitwirkung zugesagt und angeboten, ein Ministeramt zu übernehmen.
Alle drei Angeklagten haben im Rahmen der Verständigung den Tatvorwurf der Generalstaatsanwaltschaft München – ZET – vollumfänglich gestanden. Es seien dabei nicht nur Verteidigererklärungen abgegeben worden, sondern die Angeklagten hätten auch auf Nachfragen geantwortet. Die Geständnisse seien durch die Vernehmungen von LKA-Beamten und dem Führer des Verdeckten Ermittlers bestätigt und ergänzt worden.
Rechtlich sei die Tat bei dem Angeklagten S als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie als Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, bei den Angeklagten M. und K jeweils als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie als Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu werten.
Zwar sei die Gruppierung „exotisch“ und es sei auch mehr als fraglich, ob Erfolgsaussichten bestanden hätten, das Deutsche Reich wiederzuerrichten. Das ist aber nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit. Jeder dürfe spinnen, wie er wolle, so Jochen Bösl; aber die Grenze sei dort erreicht, wo Waffengewalt eingesetzt werden solle. Diese Grenze sei hier weit überschritten gewesen.
Die Angeklagten seien allesamt voll schuldfähig.
Zu Gunsten der Angeklagten konnte berücksichtigt werden, dass sie alle voll geständig waren. Das Vorhaben habe zudem wenig Aussicht auf Erfolg gehabt. Der vermeintliche Waffenlieferant sei ein verdeckter Ermittler des LKA Rheinland-Pfalz gewesen. Andererseits hätte der Tatplan im Fall seiner Umsetzung massive Auswirkungen gehabt. Insgesamt seien die verhängten Strafen daher tat- und schuldangemessen.
Bei M. und K. konnte die Vollstreckung der Strafe jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Angeklagten seien durch die erlittene Untersuchungshaft bereits hinreichend beeindruckt. Sie hätten sich zudem glaubhaft von der Bewegung distanziert.
Das
Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft
München steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das
binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht