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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 36 vom 26.05.2026

Landgericht München II: Sicherungsverfahren gegen Ivan J. (33 Jahre) (Todesfahrt in Olching)

Das Landgericht München II (1. Große Strafkammer als Schwurgericht) hat am 22.05.2026 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott hielt einleitend fest, dass die objektive Sinnlosigkeit der allein durch wahnhafte Fehlvorstellungen motivierten Tat die Hinterbliebenen eines reinen Zufallsopfers, aber auch das Gericht ratlos zurücklasse.

Der Beschuldigte leide seit 25 Jahren an eine paranoiden Schizophrenie, die auch mehrfach stationär behandelt wurde. Etwa eine Woche vor der Tat dekompensierte  der  Beschuldigte, der zu diesem Zeitpunkt keine Medikamente nahm, akut.

Am 10.07.2025 fuhr der Beschuldigte nach den Feststellungen des Gerichts mit dem PKW seines Bruders ohne sinnvolles Fahrziel durch den Raum Olching. Als er den ihm unbekannten 57jährigen Geschädigten zufällig von einer Sackgasse aus in einem Fußgängerbereich hinter einem Olchinger Supermarkt erblickte, ging er infolge wahnhafter Realitätsverkennung davon aus, dass es sich bei dem – ihm bis dahin völlig unbekannten Geschädigten – um einen „Teufel“ handeln würde, der beseitigt werden müsse und beschloss, ihn zu töten. Der Beschuldigte beschleunigte seinen PKW auf mindestens 60 km/h, überfuhr einen Absperrpfosten und erfasste den Geschädigten mit der Kühlerfront im Bereich der linken hinteren Wade. Der Geschädigte wurde hierdurch zunächst auf die Kühlerhaube geschleudert, schlug mit dem rechten Hinterkopf schwer auf der Windschutzscheibe auf und wurde schließlich durch die Luft und wieder nach vorne seitlich auf den Boden zurückgeschleudert, wodurch er schwerste Verletzungen (Polytrauma mit schwerem Schädel-/ Hirntrauma) erlitt und sogleich an der Unfallstelle verstarb.

Der Beschuldigte legte wiederum erkrankungsbedingt ein bizarres Nachtatverhalten an den Tag; er kaufte sich in einem angrenzenden Supermarkt ein Bier und stellte sich unbeteiligt wirkend neben die laufenden Reanimationsmaßnahmen.

Das Gericht bewerte diese Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Das von einem psychiatrischen Sachverständigen beratene Gericht geht davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt aufgehoben war. Er sei bei der Tat schuldunfähig gewesen und könne daher nicht bestraft werden.

Da vom Beschuldigten aber eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgehe, ordnete das Schwurgericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist grundsätzlich unbefristet.

Die Kammer entzog dem Beschuldigten zudem die Fahrerlaubnis.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht