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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Internationales Militärtribunal 1945

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Das Bild zeigt die Angeklagtenbank während des Prozesses im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizgebäudes. Von 24 Hauptangeklagten waren 21 Hauptangeklagte anwesend. Nichtanwesend waren: Martin Bormann, Gustav von Bohlen und Halbach und Robert Ley.

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 tagte im Schwurgerichtssaal (Saal 600) des Nürnberger Justizgebäudes an der Fürther Straße das Internationale Militärtribunal (IMT).

Am 18. Oktober 1945 hatte zunächst in Berlin die Eröffnungssitzung des IMT im Kammergerichtsgebäude (Sitz des Alliierten Kontrollrates) stattgefunden.
Den Vorsitz führte der sowjetische Richter Iola T. Nikitschenko. Die Ankläger überreichten die Anklageschrift gegen 24 „Hauptkriegsverbrecher“ und sechs „Verbrecherische Organisationen“ (Korps der politischen Leiter der NSDAP, SS, SA, Reichsregierung, Generalstab, Gestapo, Sicherheitsdienst).

Danach wurde vom 20. November 1945 bis zum 31. August 1946 das Verfahren in Nürnberg weitergeführt. Den Vorsitz führte das britische Mitglied des Gerichtshofes, Lordrichter Geoffrey Lawrence. An 218 Verhand­lungstagen wurden u. a. die Aussagen von 360 Zeugen in das Verfahren eingeführt, die teils mündlich, teils schriftlich, teils vor dem Gerichtshof selbst (236 Zeugen), teils von beauftragten Richtern vernommen wurden. Zusätzlich wurden rund 200.000 „Affidavits“ (eidesstattliche Ver­sicherungen) als Beweismittel verwertet. Für den Gerichtshof waren im Justizgebäude mehr als 1000 Mitarbeiter tätig (Vernehmungspersonal, Dolmetscher, Übersetzer, Schreibkräfte usw.).

Am 30.9. und 1.10.1946 wurden die Urteile verkündet:
12 Todesstrafen; 7 Freiheitsstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslang;
3 Freisprüche. Von den sechs angeklagten Organisationen wurden das Korps der politischen Leiter der NSDAP, SS, Gestapo und Sicherheitsdienst für verbrecherisch erklärt.

Besichtigung des Schwurgerichtssaal 600

Das Bild zeigt den Schwurgerichtssaal 600 der Nürnberger Justizbehörden in dem die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse vom 20.11.1945 bis 1.10.1946 stattgefunden hatten.
Bevor das Gericht am 20. November 1946 verhandelt, wird dort der Schwurgerichtssaal (Nr. 600) umgebaut: Die Richterbank kommt an die Südseite des Saales vor die großen Saalfenster, die aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Den sonstigen Platz der Richter nehmen Dolmetscher ein, denn das gesamte Verfahren wird viersprachig geführt werden. In der Saalmitte werden die vier Angeklagedelegationen plaziert. Die Angeklagten finden beengt auf der Bankanlage vor dem Aufzug Platz, der in den Keller des Gebäudes führt, von wo aus über einen Tunnel die "hochkarätigen" Gefangenen unbehelligt von befürchteten Zugriffen in das Gefängnis gebracht werden können. Vor den Angeklagten finden die Verteidiger ihren Platz. Der sonst den Zuhörern zugewiesene Raumteil bleibt jetzt der Presse vorbehalten. Die Westwand des Saales wird "hinausgerückt"; auf einer dort errichteten Stahlrohrtribüne ist Platz für die Zuhörer, die nur mit besonderer Genehmigung dem Verfahrensgang folgen können.

Besichtigung des Schwurgerichtssaal 600

Eingang:  Bärenschanzstr. 72
Haltestelle U1 Bärenschanzstr.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.memorium-nuernberg.de


Der Nürnberger Prozess

Der Nürnberger Prozess

von Prof. Dr. Klaus Kastner

Kurzfassung
Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 tagte im Schwurgerichtssaal (Saal 600) des Nürnberger Justizgebäudes an der Fürther Straße das Internationale Militärtribunal (IMT). Es beruhte auf Beschlüssen der Großen Drei (Vereinigte Staaten von Amerika, Sowjetunion und Großbritannien) auf den Konferenzen in Moskau (1943), Teheran (1943), Jalta (1945) und Potsdam (1945).
Im Auftrag des US-Präsidenten Truman organisierte der amerikanische Bundesrichter Robert H. Jackson, später US-Hauptankläger im Prozess, das gesamte Verfahren. Er empfahl Nürnberg als Prozessort. Denn nur in Nürnberg gab es damals ein ausreichend großes, während des Bombenkrieges nur unwesentlich beschädigtes Justizgebäude (22.000 qm Nutzfläche mit ca. 530 Büroräumen und 80 Sitzungssälen) und in dessen unmittelbarer Nähe ein gleichfalls unzerstörtes Gefängnis.
Da die Sowjetunion gefordert hatte, Berlin zum Prozessort zu bestimmen, einigte man sich am 8.8.1945 im Rahmen des Londoner Viermächte-Abkommens über die Verfolgung von Kriegsverbrechen auf Berlin als ständigen Sitz des Gerichtshofes, ferner darauf, dass das erste (von mehreren geplanten) Verfahren in Nürnberg durchgeführt werden und dass schließlich der Gerichtshof selbst bestimmen sollte, wo weitere Prozesse stattfinden werden.
Jede der vier Großmächte (inzwischen war Frankreich dazu gekommen) stellte einen Richter und einen nicht stimmberechtigten Stellvertreter. Auch die Anklagebehörde war mit Angehörigen der vier Mächte besetzt.

Der Prozess

Am 18. Oktober 1945 fand in Berlin die Eröffnungssitzung des IMT im Kammergerichtsgebäude (Sitz des Alliierten Kontrollrates) statt. Den Vorsitz führte der sowjetische Richter Iola T. Nikitschenko. Die Ankläger überreichten die Anklageschrift gegen 24 „Hauptkriegsverbrecher“ und sechs „Verbrecherische Organisationen“ (Korps der politischen Leiter der NSDAP, SS, SA, Reichsregierung, Generalstab, Gestapo, Sicherheitsdienst).
Vom 20. November 1945 bis zum 31. August 1946 wurde das Verfahren in Nürnberg weitergeführt. Den Vorsitz hatte das britische Mitglied des Gerichtshofes, Lordrichter Geoffrey Lawrence. An 218 Verhandlungstagen wurden u. a. die Aussagen von 360 Zeugen in das Verfahren eingeführt, die teils mündlich, teils schriftlich, teils vor dem Gerichtshof selbst (236 Zeugen), teils von beauftragten Richtern vernommen wurden. Zusätzlich wurden rund 200.000 „Affidavits“ (eidesstattliche Versicherungen) als Beweismittel verwertet.
Die Verfahrensordnung war vom anglo-amerikanischen Recht geprägt. Für den Gerichtshof waren im Justizgebäude mehr als 1000 Mitarbeiter tätig (Vernehmungspersonal, Dolmetscher, Übersetzer, Schreibkräfte usw.).

Am 30.9. und 1.10.1946 wurden die Urteile verkündet:
12 Todesstrafen; 7 Freiheitsstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslang; 3 Freisprüche. Von den sechs angeklagten Organisationen wurden das Korps der politischen Leiter der NSDAP, SS, Gestapo und Sicherheitsdienst für verbrecherisch erklärt.
Zehn der zum Tod Verurteilten wurden gehängt (Göring hatte wenige Stunden zuvor Selbstmord begangen, Bormann war in Abwesenheit verurteilt worden). Die Hinrichtung fand in den frühen Morgenstunden des 16.10.1946 in der alten Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses statt (diese wurde 1987 im Rahmen von Neubaumaßnahmen abgebrochen). Die Leichen wurden in einem Münchener Krematorium verbrannt; ihre Asche wurde in einen Nebenbach der Isar ausgestreut.
Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden am 18.7.1947 ins Alliierte Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau verlegt. Der letzte Inhaftierte - Rudolf Heß - beging dort im August 1987 Selbstmord.
Entgegen der ursprünglichen Planung unterblieben wegen des „Kalten Kriegs“ weitere gemeinsame Verfahren der vier Siegermächte. Jedoch folgten in Nürnberg von 1947 bis 1949 noch zwölf US-Militärgerichtsprozesse gegen weitere 177 Angeklagte (Politiker, Militärs, Wirtschaftsführer, Mediziner, Juristen, Mitglieder des Auswärtigen Amtes usw.). Ähnliche Verfahren gab es auch in den anderen drei Besatzungszonen.
Die Verhandlungsberichte (Protokolle) des Internationalen Militärtribunals wurden 1947/49 veröffentlicht; die sog. Blaue Reihe umfasst 22 Bände mit 14.638 Seiten.
1961 wurde der für das IMT umgestaltete Schwurgerichtssaal 600 in den Ursprungszustand zurückgebaut und wird seither wieder für Strafsitzungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth genutzt.

Die vier Anklagepunkte

1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
2. Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges
3. Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Beiträge zum IMT

Dokumentation

Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse (1945-1949)

Als Justice Robert H. Jackson - der amerikanische Hauptankläger - am 20. November 1945 das Internationale Militärtribunal im Nürnberger Schwurgerichtssaal mit einer vierstündigen Rede eröffnete, war er sich der epochalen Bedeutung der Stunde sicher. Die Weltvölkergemeinschaft der Vereinten Nationen hat ihn bestätigt: Nürnberg gilt dort als Geburtsort eines neuen Völkerrechts, das in der Lage sein sollte, den Frieden der Welt dauerhaft zu sichern.
Beitrag von Dr. Hartmut Frommer

Das Statut für das Internationale Militärtribunal vom 8.8.1945 normierte das Planen etc. eines Angriffskrieges als Straftatbestand. Dementsprechend plädierte der britische Hauptankläger, Sir Hartley Shawcross, am 4.12.1945: "Welcher Staatsmann oder Politiker in führender Stellung konnte vom Jahre 1928 an daran zweifeln, dass Angriffskriege oder überhaupt alle Kriege mit Ausnahme der zur Selbstverteidigung oder zur kollektiven Durchführung des Rechts geführten Kriege oder der Kriege gegen einen Staat, der selbst den Pakt von Paris verletzt hatte, als widerrechtlich und geächtet anzusehen seien? Welcher Staatsmann oder Politiker, der einen derartigen Krieg entfesselte, konnte vernünftiger und berechtigter Weise auf eine andere Straflosigkeit rechnen, als die durch Erfolg des verbrecherischen Unternehmens? Könnte irgendein Jurist klarere Beweise für ein vom positiven Völkerrecht vorgeschriebenes Verbot fordern als die, die diesem Gerichtshof vorgelegt worden sind?" Der Beitrag skizziert die Entwicklung vom bellum iustum zum Verbot des (Angriffs-) Kriegs.
Beitrag von Prof. Dr. Klaus Kastner

Vom 17.2. bis zum 13.10.1947 fand im Schwurgerichtssaal (Saal 600) des Nürnberger Justizpalastes auch die Hauptverhandlung im sog. Juristenprozess statt. Er gehört zu den US-amerikanischen Militärgerichtsverfahren, die - insgesamt zwölf - dem Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof folgten.
Der Beitrag von Prof. Dr. Klaus Kastner stellt diesen Aspekt der Aufarbeitung von Justizunrecht dar.

Rechtsgeschichtlicher Beitrag zu einem vor dem Nürnberger Sondergericht im Jahr 1942 durchgeführten Prozess. Mit am 13. März 1942 "im Namen des Deutschen Volkes" gegen den "Kaufmann und Vorstand der israelischen Kultusgemeinde Lehmann Israel (gen. Leo) Katzenberger" vom "Sondergericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg bei dem Landgerichte Nürnberg-Fürth" durch die Richter Dr. Rothaug (als Vorsitzendem) sowie Dr. Ferber und Dr. Hoffmann (als Beisitzer) gesprochenen Urteil wurde Leo Katzenberger wegen eines Verbrechens der Rassenschande nach dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ in Verbindung mit einem Verbrechen nach der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ zum Tode verurteilt. Der Beitrag berichtet über die Versuche einer Aufarbeitung des an Leo Katzenberger begangenen Justizmordes in den Nürnberger Juristenprozesses 1947 sowie durch die deutsche Justiz.
Beitrag von Dr. Hartmut Frommer und Kathrin Westner

Die "Nürnberger Prinzipien" im Völkerrrecht

Die "Nürnberger Prinzipien" im Völkerrrecht

1. Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.

2. Auch wenn das Völkerrecht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe
androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.

3. Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene
völkerrechtlichen Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.

4. Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit,
sofern der Täter auch anders hätte handeln können.

5. Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch
auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.

6. Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar:
a) Verbrechen gegen den Frieden,
b) Kriegsverbrechen,
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

7. Verschwörung zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein
völkerrechtliches Verbrechen dar.

Hinweise:
Informationen über Entstehung und Bedeutung der "Nürnberger Prinzipien" finden Sie bei Dr. Hartmut Frommer, "von Nürnberg geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus"

Internationale Seiten (foreign languages)

Der Nürnberger Prozess, von Dr. Klaus Kastner

Weiterführende Literatur

1. Zum Hauptkriegsverbrecher-Prozess 1945/46

Delphin-Verlag München: Der Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher
(Nachdruck 1984; die Reihe enthält die 22 Bände - zuzüglich Registerband - mit den Protokollen des Hauptkriegsverbrecher-Prozesses)

Heigl, Peter: Nürnberger Prozesse - Nuremberg Trials, Verlag Hans Carl, Nürnberg, 2001
(deutsch/englisch, 96 Seiten mit über 100 Fotos)

Heydecker, Joe und Leeb, Johannes: Der Nürnberger Prozeß, Neuauflage 1995 (Taschenbuch 586 Seiten)

Kastner, Klaus: Der Nürnberger Prozeß - Das Internationale Militärtribunal 1945-1946
(Juristische Arbeitsblätter Jahrgang 1995, S. 802-811)
Prof. Dr. Klaus Kastner war bis 2001 Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Kastner, Klaus: Vom "gerechten Krieg" zur Ächtung des Krieges - Rechtsgeschichte - Völkerrecht - Ausblick, (Juristische Arbeitsblätter Jahrgang 1999, S. 705-712)
Prof. Dr. Klaus Kastner war bis 2001 Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Kastner, Klaus: Nürnberg - eine Stadt der deutschen Rechtsgeschichte
(Neue Juristische Wochenschrift 1982, S. 2056-2057)
Prof. Dr. Klaus Kastner war bis 2001 Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Maser, Werner: Nürnberg - Tribunal der Sieger, Düsseldorf - Wien 1977

Müller-Ballin, Gabi: Die Nürnberger Prozesse 1945-1949 - Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnis - Dokumente (Band 1 der Reihe BZ-Materialien des Bildungszentrums der Stadt Nürnberg, 1995, 72 Seiten Großformat)

Persico, Joseph: Nuremberg Infamy on Trial, New York 1994 (Amerikanische Original-Ausgabe; 520 Seiten)

Radlmaier, Steffen: Der Nürnberger Lernprozeß - Von Kriegsverbrechen und Starreportern, Eichborn-Verlag, 2001, 320 S.)
Der Autor ist Feuilleton-Chef der "Nürnberger Nachrichten"

Taylor, Telford: Die Nürnberger Prozesse, München 1994 (800 Seiten)
Telford Taylor war einer der wichtigsten amerikanischer Ankläger
(Amerikanische Original-Ausgabe: The Anatomy of the Nuremberg Trial - A Personal Memoir, New York 1992; 703 Seiten)

Smith, Bradley: Der Jahrhundertprozeß, Frankfurt 1977 (380 Seiten)
(Amerikanische Original-Ausgabe: Reaching Judgement at Nuremberg - The Untold Story, New York 1976)

Ueberschär, Gerd R. (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht - Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–-1952, Frankfurt a.M.,1999 (Taschenbuch, 319 Seiten)

2. Nachfolgeprozesse 1946-1949

Friedrich, Jörg: Das Gesetz des Krieges - Der Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht, München 1993 (1.085 Seiten)

Kastner, Klaus: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen" - Der Nürnberger Juristenprozeß 1947 (Juristische Arbeitsblätter, Jahrgang 1997 S. 699-706)
Prof. Dr. Klaus Kastner war bis Mai 2001 Präsident des Landgerichts Nürnberg-Fürth

Jung, Susanne: Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesse - Dargestellt am Verfahren gegen Friedrich Flick, Tübingen 1992 (255 Seiten)

Mitscherlich, Alexander und Mielke, Fred (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit - Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Frankfurt 1978

Peschel-Gutzeit, Maria (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947, Baden-Baden 1996 (299 Seiten)

Ueberschär, Gerd R. (Herausgeber): Der Nationalsozialismus vor Gericht - Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-–1952, Frankfurt a.M. 1999 (Taschenbuch, 319 Seiten)
Beiträge zu den 13 Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen sowie zu anderen Kriegsverbrecherprozessen

Wilmes, Annette: Wortspiel: Nürnberger Juristenprozess
Hörbild (DeutschlandRadio Berlin, 1997)

Wilmes, Annette: Wortspiel: Nürnberger Wilhemstraßenprozess
Ehemalige Diplomaten und Beamte des Auswärtigen Amtes vor Gericht
Hörbild (DeutschlandRadio Berlin, 1998)

Wilmes, Annette: Wortspiel: Krupp und IG-Farben
Die Nürnberger Prozesse gegen führende Industrielle
Hörbild (DeutschlandRadio Berlin, 1998)

Wilmes, Annette: Kalenderblatt: Das Spandauer Festungs-Gefängnis
Bericht über das Gefängnis, in dem die zu Freiheitsstrafen verurteilten Angeklagten des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses ihre Strafen verbüßten
Hörbild (DeutschlandRadio Berlin, 1997)

Wilmes Annette: Wortspiel: Begnadigung der Nürnberger Kriegsverbrecher
Ergänzend: Podium zu diesem Thema
Hörbild (DeutschlandRadio Berlin, 2001)

3. Sonstige Bücher zum Thema Nürnberg/IMT

Hankel, Gerd und Stuby, Gerhard (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen - Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburg 1995 (536 Seiten)

Huhle, Rainer u.a. (Nürnberger Menschenrechtszentrum): Von Nürnberg nach Den Haag. Menschenrechts-Verbrechen vor Gericht - Zur Aktualität des Nürnberger Prozesses, Hamburg 1996 (247 Seiten)

Kempner, Rudolf: Ankläger einer Epoche - Lebenserinnerungen, Frankfurt a.M. - München 1986 (Taschenbuch, 457 Seiten)
Anmerkung: Der Autor emigrierte während des Dritten Reiches aus Deutschland in die Vereinigten Staaten, war zwischen 1945 und 1949 ein wichtiger US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen und wirkte später in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt

Ogan, Bernd und Weiß, Wolfgang (Hrsg.): Faszination und Gewalt - Zur politischen Ästhetik des Nationalsozialismus, Nürnberg 1992 (Großformat 303 Seiten)

Ergänzende Beiträge um den Nürnberger Prozess

Diverses zum IMT

Ray D'Addario arbeitete für die 162. Fotoeinheit der amerikanischen Armee. Zuvor hatte er in seiner Heimat als Pressefotograf Hochzeiten und Hausbrände festgehalten. Beim Internationalen Militärtribunal wurde er zum Augenzeugen der Weltgeschichte. Den Nürnberger Prozess erlebte D'Addario als endlose Foto-Session im Saal 600 des Justizpalastes an der Fürther Straße. Hier begegnete er Tag für Tag Nazi-Größen wie Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer oder Julius Streicher. D'Addario beobachtete sie durch den Sucher seiner Kamera.
Beitrag von Steffen Radlmaier

Der Name der Stadt Nürnberg ruft bei nicht wenigen zunächst zwei Ereignisse ins Gedächtnis: die sog. Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse nebst den Folgeprozessen und die sog. "Nürnberger Gesetze". Können diese beiden Ereignisse der Stadt und ihrer Bürgerschaft zugerechnet werden?
Beitrag von Prof. Dr. Kastner