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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Behördeninformationen

Behördenleitung

Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
Dr. Thomas Dickert

Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Nürnberg
Waltraut Bayerlein

Dienstleiterin des Oberlandesgerichts
Leitende Rechtspflegedirektorin Martina Hirschmann

Stellvertretender Dienstleiter des Oberlandesgerichts
Rechtspflegeoberrat Mario Schäffer

Der Oberlandesgerichtsbezirk im Überblick

Geographie, Einwohnerzahl, Gerichtsbezirke

Personal und Zahlen

Bei den Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Nürnberg, einschließlich des Oberlandesgerichts selbst, sind beschäftigt:

  • Richter 595
  • Rechtspfleger 676
  • Bewährungshelfer 113
  • Gerichtsvollzieher und Justizvollziehungsbeamte 161
  • mittlere Beamte 587
  • Angestellte 774
  • einfacher Dienst (einschl. Justizwachtmeister, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer, Fahrer) 285
  • Sonstige Beschäftigte 15
  • insgesamt 3.206
Stand 31.12.2022

Dazu kommen rund 700 Rechtsreferendare, die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des OLG-Bezirks ausgebildet werden.

An der Spitze des Oberlandesgerichts Nürnberg steht seit 1. April 2018 Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Thomas Dickert.


Im Oberlandesgerichtsbezirk wurden im Jahr 2022 in erster Instanz folgende Verfahren abgechlossen:
  • Zivilrechtsstreitigkeiten 34.199
  • Familienverfahren 18.201
  • Strafverfahren 20.071

Das Justizgebäude

Informationen und Wegbeschreibung

Sitz des Oberlandesgerichts Nürnberg ist das Justizgebäude Fürther Straße 110 (wegen seiner imposanten Ausmaße auch "Justizpalast" genannt; mit seiner Geschichte befasst sich der gesonderte Beitrag zur Geschichte des Nürnberger Justizpalastes.

Der Gebäudekomplex liegt zwar außerhalb des Stadtzentrums, ist aber verkehrsmäßig gut erschlossen.
Von den U-Bahn-Stationen Bärenschanze (im Süden) und Maximilianstraße (im Norden) sind es bis zum Gerichtsgebäude nur wenige hundert Meter. Das gleiche gilt für die Omnibus-Haltestelle Maximilianstraße. Fahrplanauskunft

Mit dem Auto gelangt man zum Gericht am besten über die Fürther Straße. Allerdings hat die Anfahrt mit dem Auto einen Haken: Trotz zahlreicher Parkplätze ist es oft Glückssache, ob man auf Anhieb eine Parkgelegenheit findet, vor allem am Vormittag. Der nächstgelegene Autobahnanschluss ist die Auffahrt auf den Frankenschnellweg A 73 in Höhe der Jansenbrücke, knapp einen Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernt.
Den Anreiseweg können sich auswärtige Besucher mit dem Routenplaner anzeigen lassen, z.B. über die website von bayerninfo

Außer dem Oberlandesgericht sind im Hauptgebäude an der Fürther Straße das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Amtsgericht Nürnberg untergebracht. (Dessen Abteilungen für Vormundschafts- und Nachlasssachen, für Zwangsvollstreckungssachen, das Insolvenzgericht, das Mahngericht sowie das Grundbuchamt befinden sich allerdings im Gerichtsgebäude Flaschenhofstraße Nr. 35, einige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt). Siehe hierzu Stadtplan

Die Generalstaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Nürnberg befindet sich in der Bärenschanzstr. 70 und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an der Fürther Straße 112.

Östlich vom Justizgebäude schließen sich die Justizvollzugsanstalten Nürnberg an. Gericht und Gefängnis sind durch einen unterirdischen Gang miteinander verbunden.

Das Justizgebäude an der Fürther Straße wurde zwischen 1909 und 1916 errichtet und im September 1916 - mitten im Ersten Weltkrieg - vom letzten bayerischen König Ludwig III eingeweiht. Mit einer Gesamtlänge von 340 m, einer Nutzfläche von 22.000 qm, rund 50 Sitzungssälen und über 500 Büroräumen ist das Nürnberger Justizgebäude das größte in Bayern.

Weltweit bekannt wurde es nach dem zweiten Weltkrieg als Schauplatz des Internationalen Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses (1945/46) und der zwölf amerikanischen Nachfolgeprozesse (1946-1949), darunter der "Juristenprozess". Internationales Militärtribunal

Tipp: Führungen durch den historischen Schwurgerichtssaal 600

Teil der Ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die Oberlandesgerichte gehören zur sog. Ordentlichen Gerichtsbarkeit.

"Ordentliche Gerichtsbarkeit" ist die traditionelle Bezeichnung desjenigen Gerichtszweiges, dem nach dem Gerichtsverfassungsgesetz oder nach speziellen Zuständigkeitsvorschriften alle

  • "bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" (einschließlich Familiensachen und Freiwilliger Gerichtsbarkeit)
  • Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten
zur Entscheidung zugewiesen sind.

Nicht zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören demnach die sog. Fachgerichtsbarkeiten: Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte.
Außerhalb des üblichen Instanzenzuges wirken die Verfassungsgerichte des Bundes (Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) sowie der Europäische Gerichtshof (mit Sitz in Luxemburg).

Im Gerichtsaufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Oberlandesgerichte über dem Landgericht und unter dem Bundesgerichtshof.

Jahrestagungen

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs treffen sich jährlich zur Diskussion aktueller rechtspolitischer Fragen und Themen der Gerichtspraxis.

Geschäftsverteilung

Die Zuständigkeit innerhalb des Oberlandesgerichts Nürnberg ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird am Ende eines jeden Kalenderjahres für das folgende Jahr aufgestellt und bestimmt im voraus nach abstrakten Kriterien, welcher Senat für welches Verfahren zuständig ist (Grundsatz des gesetzlichen Richters). Beschlossen wird der Geschäftsverteilungsplan vom Präsidium, einem Richtergremium, das sich aus dem Präsidenten des Gerichts sowie acht weiteren Richtern zusammensetzt.

Die Geschäftsverteilungspläne des Oberlandesgerichts Nürnberg für das laufende Jahr und das Vorjahr sowie die Nachträge können als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Die Netzversion wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Vielzahl von Daten sind Irrtümer leider nicht immer auszuschließen. Verbindlich ist daher allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar mit seinen Nachträgen.

Geschäftsverteilungsplan 2023
Geschäftsverteilungsplan 2024

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Öffentlichkeit

In der Regel sind Strafgerichts-Verhandlungen öffentlich.
Verfahren gegen Jugendliche hingegen sind jedoch von Gesetzes wegen nicht öffentlich.
Darüber hinaus kann das Gericht auch bei sonstigen Verhandlungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschließen, - vor allem bei Verfahren oder Verhandlungsabschnitten, in denen höchstpersönliche Umstände zur Sprache kommen (z.B. bei der Vernehmung von Opfern einer Sexualstraftat, insbesondere von Kindern).

Weitere Informationen können Sie in den Broschüren "Besuch einer Gerichtsverhandlung" und "Als Zeuge vor Gericht" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nachlesen.

Foto- und Filmaufnahmen innerhalb des Gebäudes sind verboten.

Aktenzeichen

Auf den Sitzungsaushängen ist das Aktenzeichen des jeweiligen Verfahrens vermerkt
(z.B. 7 KLs 226 Js 122345/99). Welche Bewandtnis es mit den einzelnen Registerzeichen hat (z.B. "Js"), erläutert die gesonderte Übersicht

Zuständigkeit des Landgerichts in Strafsachen

Anklagen zum Landgericht (statt - wie üblich - zum Amtsgericht) sind in der Praxis die Ausnahme. Sie werden nur in den gesetzlich dafür vorgesehenen Fällen erhoben. Meist geht es um besonders schwere Straftaten. Die einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften finden sich in §§ 74 ff. GVG = Gerichtsverfassungsgesetz und in § 40 JGG = Jugendgerichtsgesetz.
Demnach sind Landgerichte in erster Instanz vor allem in folgenden Fällen zuständig:

  • Wenn eine Strafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist (§ 74 Abs. 1 GVG) oder
  • wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist (§ 74 Abs. 1 GVG) oder
  • wenn die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt (§ 74 Abs. 1 GVG).
Unabhängig von den vorstehenden Voraussetzungen sind die Landgericht außerdem für bestimmte Verbrechen mit tödlichem Ausgang zuständig. Das gilt insbesondere für vorsätzliche Tötungsdelikte (z.B. Mord und Totschlag), aber auch für eine Reihe anderer vorsätzlicher Gewaltdelikte mit "nur" fahrlässiger Todesfolge (z.B. Raub mit Todesfolge oder Körperverletzung mit Todesfolge).

In diesen Fällen entscheidet die zuständige Strafkammer als "Schwurgericht" (§ 74 Abs. 2 GVG). Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist, von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, die 5. Strafkammer.

Zivilverfahren und Familiensachen

Strafgerichts-Sitzungen machen nur einen Teil der Gerichtsverhandlungen aus. Daneben finden im Justizgebäude Nürnberg nahezu täglich viele Zivilgerichts-Verhandlungen statt: Beim Amtsgericht, beim Landgericht und beim Oberlandesgericht. Auch Zivilgerichts-Verhandlungen sind in aller Regel öffentlich. Welche Verhandlungen am jeweiligen Tag auf dem Programm stehen, ergibt sich aus dem Sitzungsaushang vor jedem der zahlreichen Sitzungssäle.
Im Gegensatz dazu sind die Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen - von Ausnahmen abgesehen - nichtöffentlich.

•Ebenfalls unabhängig von den eingangs erwähnten Voraussetzungen sind die Landgerichte für bestimmte Wirtschafts- und Steuerdelikte ("Wirtschaftsstrafkammer", § 74 v GVG) und für Staatsschutzsachen ("Staatsschutzkammer", § 74 a GVG) zuständig.

Wirtschaftsstrafkammern sind beim Landgericht Nürnberg-Fürth die 3., 12. und 14. Strafkammer, Staatsschutzkammer ist die 1. Strafkammer.

•Richtet sich das Verfahren gegen Jugendliche (14-17 J.) oder Heranwachsende (18-20 J.), dann entscheidet bei landgerichtlichen Verfahren die "Jugendkammer".

Sind Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene gemeinsam angeklagt, so ist die Jugendkammer auch dann zuständig, wenn für die Erwachsenen - wären sie allein angeklagt - eine große Strafkammer oder das Schwurgericht zuständig wäre.
In zweiter Instanz sind die Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts zuständig für Berufungen gegen erstinstanzliche Strafurteile der Amtsgerichte ihres Bezirks.
Strafverhandlungen und Sitzungssäle im Justizgebäude Nürnberg

Welche Sitzungen am jeweiligen Tag stattfinden, ergibt sich aus dem Sitzungsaushang, der vor jedem Sitzungssaal angebracht ist. Der Sitzungsaushang enthält neben dem Namen des Angeklagten und einem knappen Hinweis auf den Anklagevorwurf (z.B. "Diebstahl") auch das Aktenzeichen.