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Amtsgericht Laufen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Laufen

Daniela Krammer Behördenleitung Telefon: 08682 / 911-0 E-Mail: poststelle_verwaltung@ag-lf.bayern.de

Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise

Aufgrund der stark angestiegenen Preise für Gas, Öl und Strom blicken Mieterinnen und Mieter mit Sorge der kommenden Nebenkostenabrechnung und der Jahresabrechnung des Stromanbieters entgegen. Viele Mieterinnen und Mieter müssen mit hohen Nachzahlungen und einer deutlichen Erhöhung ihrer monatlichen Abschlagszahlungen rechnen. Kommen Mieterinnen und Mieter diesen Zahlungen nicht nach, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietvertrags oder eine Versorgungssperre durch den Energieversorger drohen.

Unter dem folgenden Link wird ein Überblick gegeben, welche Möglichkeiten Sie als Mieterin oder Mieter haben und an welche Stellen Sie sich wenden können, wenn Sie die erhöhten Kosten für Heizung oder Strom nicht bezahlen können.

Erreichbarkeit Amtsgericht Laufen

Das Amtsgericht Laufen trägt dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Daher gilt es insbesondere, unmittelbare Kontakte zu reduzieren und Ansammlungen von Menschen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Das Amtsgericht Laufen ist durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus teils eingeschränkt erreichbar. Der Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist weiterhin möglich. Wir bitten daher alle rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen soweit möglich schriftlich geltend zu machen.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.


Mit Ablauf des 25.05.2022 wurden die Corona-Schutzmaßnahmen in der bayerischen Justiz weitgehend aufgehoben.
Bitte helfen Sie dennoch freiwillig mit, gemeinsam mit uns zu verhindern, dass sich die Pandemielage wieder verschlimmert. Bitte beachten Sie dazu die Hygiene- und Sicherheitsempfehlungen und tragen Sie insbesondere weiterhin, auch im eigenen Interesse, im Gebäude eine Maske.

In Sitzungssälen entscheiden die Richterinnen und Richter und die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, ob im Einzelfall aus Gründen des Gesundheitsschutzes besondere Regelungen gelten sollen, definieren im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Höchstanzahl der Beteiligten und weichen gegebenenfalls auf größere Sitzungssäle aus.



Telefon: 08682 / 911-0
Telefax: +499621962411529
E-Mail: poststelle@ag-lf.bayern.de

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